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Steuerklasse: Top 5 Steuer-Infos

Welche Steuerklassen gibt es? Was bedeuten sie? Wann lohnt sich welche Kombination? Und wann ein Wechsel? Hier unsere Top 5 zum Thema.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Manche Arbeitnehmer können eine Kombination bestimmter Steuerklassen wählen, um damit Steuern zu sparen. Andere erhalten automatisch eine Steuerklasse. Wieder andere sollten über einen Wechsel der Steuerklasse nachdenken. Antworten auf diese und noch mehr Fragen zum Thema gibt unser Top 5 Überblick.

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Diese Steuerklassen gibt es

Das deutsche Lohnsteuerklassensystem besteht aus sechs Steuerklassen. Vor allem der Familienstand entscheidet darüber, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer erhält. Alleinstehenden, verwitweten oder alleinerziehenden Arbeitnehmern ist eine ganz bestimmte Steuerklasse vorbehalten.

Anders bei Ehepaaren: Sie können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen. Welche Kombinationen wann am sinnvollsten sind und in welchen Fällen Sie Ihre Steuerklasse ändern können oder müssen, das zeigt Ihnen unser Artikel Welche Steuerklassen gibt es und was bedeuten sie?

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Dann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse

Heirat, Lebenspartnerschaft, geändertes Gehalt oder ein Kind: In manchen Fällen kann ein Wechsel der Steuerklasse mehrere tausend Euro im Jahr bringen.

Welche Kombinationen welche Vorteile bringt, wie Sie dabei vorgehen und welche Termine Sie beachten sollten, das zeigt Ihnen unser Artikel Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.

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Das sind die Vorteile der Steuerklasse IV (4) mit Faktor

Eheleute bzw. Lebenspartner mit ungefähr dem gleichen Monatsgehalt sollten über die Kombination Steuerklasse IV (4) mit Faktor nachdenken. Weil das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des laufenden Jahres berücksichtigt, können Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.

Weitere Informationen liefert Ihnen unser Artikel Steuerklasse IV (4) mit Faktor: Das sind die Vorteile.

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Das bringt die Steuerklasse II (2) für Alleinerziehende

Eine Mutter bzw. ein Vater gilt dann als alleinerziehend, wenn sie bzw. er den Lebensunterhalt, die Erziehung und die Betreuung eines oder mehrerer Kinder überwiegend alleine verantwortet. Eine weitere, steuerliche Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das die oder der Alleinerziehende Kindergeld bekommt.

Stimmen die Voraussetzungen, kann der alleinerziehende Elternteil in die Steuerklasse II (2) wechseln und sich dadurch den sogenannten Entlastungsbetrag sichern. Der liegt zurzeit bei 1.908 Euro im Jahr für das erste Kind.

Wie Sie als alleinerziehendes Elternteil in die Steuerklasse II (2) wechseln können, wie sich der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind erhöht und was bei einer erneuten Eheschließung passiert, erfahren Sie in unserem Artikel Alleinerziehend: Steuerklasse II (2) nutzen, Entlastungsbetrag sichern.

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Das müssen Zusatzverdiener bei der Steuerklasse VI (6) beachten

Die Steuerklasse VI (6) ist wahrscheinlich die unbeliebteste Steuerklasse, weil man damit die höchsten Abzüge hat. Sobald Sie als Arbeitnehmer neben Ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob haben, bekommen Sie dafür eine zusätzliche Steuerklasse. Wie das funktioniert und warum die Abzüge dabei so hoch sind, zeigt Ihnen unser Artikel Steuerklasse VI (6) – was muss ich beachten? auch anhand eines anschaulichen Beispiels.

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