Was bringt mir die Werbungskostenpauschale?

29.02.2024
Bei der sogenannten Werbungskostenpauschale rechnet der Staat allen Arbeitnehmer/innen eine Steuervergünstigung pauschal am Ende des Jahres an. Offiziell heißt das Ganze Arbeitnehmerpauschbetrag.

Zur Arbeit fahren, Fachbücher kaufen oder Fortbildungen machen: Ausgaben für den Beruf, sogenannte Werbungskosten, können Sie von der Steuer absetzen – wenn Ihnen Ihr/e Chef/in die Kosten nicht bezahlt. 

Das Gute: Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, erkennt Ihnen das Finanzamt die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro automatisch an – Sie müssen nur die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Das heißt, dass Ihnen seit dem Steuerjahr 2023 (also auch 2024) 1.230 Euro berufliche Ausgaben steuerlich anerkannt werden – ganz egal, ob Sie tatsächlich welche hatten. 2022 waren es 1.200 Euro und 2021 noch 1.000 Euro.

Wann lohnt sich für mich die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale – auch Werbungskostenpauschbetrag beziehungsweise Arbeitnehmerpauschbetrag genannt – lohnt sich für Sie immer dann, wenn Sie weniger als 1.230 Euro (Steuerjahr 2023 und 2024) im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Wenn Sie zum Beispiel 2023 mehr als 1.230 Euro im Jahr für Ihren Beruf ausgegeben haben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht nutzen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen.

Einen schnellen Hinweis dafür, ob Sie 2023 über den 1.230 Euro im Jahr liegen, gibt die Berechnung Ihrer Fahrten zur Arbeit: Denn für jeden gefahrenen Kilometer einer einfachen Fahrt zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer/innen aktuell 30 Cent von der Steuer absetzen, ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent (Steuerjahr 2022) beziehungsweise 38 Cent (ab Steuerjahr 2023). Das ist die sogenannte Pendlerpauschale. Wenn Sie 20 Kilometer von Ihrem Arbeitsort entfernt wohnen und 215 Tage im Jahr arbeiten, kommen Sie schon mit den Ausgaben für Ihre Fahrten zur Arbeit über die 1.230 Euro:

 

215 (Arbeitstage) x 20 (Kilometer einfache Fahrt) x 0,3 (Pendlerpauschale)
= 1.290 Euro

 

Sie sind sich nicht sicher, an wie vielen Arbeitstagen Sie ins Büro gefahren sind? Unser Arbeitstage-Rechner 2024 hilft Ihnen weiter:

 

 

Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Rechner zu den Arbeitstagen, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Rechner zu den außergewöhnlichen Belastungen und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

ÜBRIGENS:

Seit 2021 gibt es eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener/innen, mehr dazu erfahren Sie hier: Mobilitätsprämie – was ist das?

Was muss ich tun, wenn ich mehr Steuern sparen will?

Wenn Sie Ihre Ausgaben individuell steuerlich absetzen wollen, sollten Sie sämtliche Quittungen und Rechnungen sammeln, die Ihre übrigen Ausgaben für Ihren Beruf dokumentieren wie zum Beispiel für Bewerbungen, Fachbücher oder Berufskleidung. Welche Kosten noch dazu zählen, erklärt unser Artikel Was sind Werbungskosten?.

Die jeweiligen beruflichen Ausgaben tragen Sie am Ende des Jahres in das Steuerformular "Anlage N" der Steuererklärung ein. Die Belege bewahren Sie bei sich zu Hause auf, falls das Finanzamt diese nachträglich anfordert.

ÜBRIGENS:

Manchmal wird die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer/innen auch als Arbeitnehmerpauschale oder als Arbeitnehmerpauschbetrag bezeichnet. 1990 wurde sie als Arbeitnehmerpauschale mit einer Höhe von 2.000 DM eingeführt. Davor gab es einen Arbeitnehmerfreibetrag von 480 DM, einen Weihnachtsfreibetrag von 600 DM und eine Werbungskostenpauschale von 564 DM .

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