Ihre Aufgaben
Als Leiter/in einer VLH-Beratungsstelle werden Sie zu Ihrem eigenen Chef. Das heißt: Sie bestimmen Ihre Arbeitszeiten selbst und richten sich an Ihrem Wahlstandort ein eigenes Büro ein. Dafür bietet Ihnen die VLH-Hauptverwaltung im eigenen Intranet, neben Büroartikeln, Visitenkarten und Werbemitteln, auch zahlreiche Tipps zur Mitgliederwerbung oder zum idealen Beratungsprozess.
Wenn Sie also Lust darauf haben, anderen Menschen die Steuererklärung zu machen und das in einem selbstbestimmten Arbeitsalltag und im eigenen Büro, dann sind Sie hier genau richtig.
Ihre Kernaufgaben als Beratungsstellenleiter/ in:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für die VLH-Mitglieder
- Ganzjährige Beratung zu sämtlichen Einkommensteuerfragen
- Beantragung aller Steuerermäßigungen
- Unterstützung bei der Steuerklassenwahl
- Steuerliche Beratung auch bei Kindergeld und Riester-Zulagen
- Berechnung der voraussichtlichen Steuerrückerstattungen oder -nachzahlung
- Prüfung des Steuerbescheids und gegebenenfalls Einreichung von Einsprüchen
- Kommunikation mit Finanzämtern, Mitgliedern und der VLH-Hauptverwaltung
- Selbstständige Leitung einer eigenen VLH-Beratungsstelle – ggf. sogar mit Mitarbeitenden
Diese Aufgaben erfüllen Sie alle im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG.