Berufsausbildungsbeihilfe und Steuern
06.09.2024David ist 17 Jahre alt und macht eine Berufsausbildung als Kaufmann für Büromanagement im ersten Ausbildungsjahr. Da seine Eltern 300 Kilometer von seinem Ausbildungsort entfernt wohnen, hat er sich dort ein WG-Zimmer gemietet. Mit 964 Euro brutto im Monat ist seine Ausbildungsvergütung zwar durchschnittlich, aber bei Weitem zu wenig für ein Leben in der Großstadt. Außerdem verdienen Davids Eltern nicht genug, um ihn finanziell unterstützen zu können. Aus diesem Grund hat David Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Voraussetzungen für BAB
Damit David überhaupt eine Chance auf die Bewilligung seines Antrags für Berufsausbildungsbeihilfe hat, sollte er in der Regel folgende Kriterien erfüllen:
- David macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
- Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von seinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
- David macht keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung.
Da David eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf macht, könnte er BAB auch erfolgreich beantragen, wenn er älter als 18 wäre, verheiratet und mit seiner Partnerin beziehungsweise seinem Partner zusammen wohnen würde, oder wenn er ein Kind hätte und nicht mehr bei den eigenen Eltern lebte.
Über diese Fälle hinaus wird BAB ebenso bewilligt, wenn man an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnimmt, zum Beispiel um sich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss vorzubereiten, oder wenn man in einer ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) steckt. Die Wohnsituation und das Einkommen der Eltern werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.
ÜBRIGENS:
Eine schulische Ausbildung, zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeut, wird nicht gefördert.
Berufsausbildungsbeihilfe berechnen
Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe ermittelt das Arbeitsamt zunächst den individuellen Bedarf von David. Im Anschluss daran wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Dazu zählen Davids Ausbildungsvergütung sowie das Einkommen seiner Eltern abzüglich bestimmter Freibeträge. Wenn nach der Anrechnung noch ein positiver Betrag übrig bleibt, besteht ein Anspruch auf BAB.
Doch Vorsicht, der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe kann erlöschen, wenn David beispielsweise im zweiten Lehrjahr mehr Ausbildungsvergütung erhält.
BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit
Einen BAB-Rechner findest du bei der Bundesagentur für Arbeit. Beachte aber, dass der BAB-Rechner nicht alle erforderlichen Angaben erhebt, um den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und die Förderhöhe exakt feststellen zu können. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich.
BAB in der Steuererklärung
Da David viel Geld für seine Berufsausbildung ausgibt, wie zum Beispiel für Lehrbücher, Schreibmaterial und Fahrten zur Berufsschule, wird er eine Steuererklärung machen. Er erhält noch keine Steuern zurück, weil er aufgrund seines geringen Einkommens keine monatliche Lohnsteuer bezahlen muss. Doch er darf seine Ausgaben für die Ausbildung als Werbungskosten ansetzen. Und sind diese Ausgaben höher als sein Azubi-Gehalt, kann er beim Finanzamt einen Verlustvortrag beantragen. Dadurch „verschiebt“ er seine hohen Kosten solange in kommende Jahre, bis er Lohnsteuer bezahlt und etwas absetzen kann.
ÜBRIGENS:
Nicht alle Ausbildungskosten sind als Werbungskosten abzugsfähig. In bestimmten Fällen gelten die Kosten nur als Sonderausgaben. Dazu mehr in unserem Artikel zu den Ausbildungskosten.
Wichtig ist, dass David bei der Ermittlung seiner Werbungskosten eine eventuelle Fahrtkostenerstattung und andere Erstattungen durch die BAB von seinen Ausgaben abzieht, bevor er die Summe in die Anlage N seiner Steuererklärung einträgt. Das heißt, er muss die tatsächlich entstandenen Kosten mit den jeweiligen Zuschüssen verrechnen. Das gilt für alle Zuschüsse, die er explizit für seine Ausbildungskosten bekommt und nicht zurückzahlen muss. Ebenso natürlich für alle Kosten, die Davids Arbeitgeber/in für ihn übernommen hat. Wie David seine Fahrtkosten richtig ermittelt, erklärt unser Artikel Student oder Azubi: Fahrtkosten richtig absetzen.
Keine Steuererklärung notwendig durch BAB
David hätte auch die Möglichkeit, keine Steuererklärung abzugeben, denn BAB ist keine Lohnersatzleistung und verpflichtet daher nicht zur Abgabe. Er verzichtet dann allerdings auch auf die Möglichkeit, seine Ausgaben per Verlustabzug zukünftig absetzen zu können.
Zu kompliziert? Für die Berater und Beraterinnen der VLH gehören Berechnungen dieser Art zur täglichen Arbeit. Schau einfach in unserer Beratersuche, wer in deinem Umkreis für dich da ist!