Steuererklärung:
Fakten, Tipps und Hilfestellungen
- Mit einer Steuererklärung bekommen Sie gezahlten Steuern wieder zurück. Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich fast immer.
- Es gibt jedoch einige Fristen und Besonderheiten zu beachten.
- Als Lohnsteuerhilfeverein unterstützen wir seit über 50 Jahren Steuerzahler/innen dabei, ihre Steuern einfach zu regeln.
- In einem Gespräch mit unseren Berater/innen oder direkt online können Sie den Punkt Steuer von der Liste streichen. Ganz einfach!
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zum Thema Steuererklärung in Kürze
Abgabefrist
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahrs erledigt haben.
Abgabepflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie neben ihrer Haupttätigkeit zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen). Auch der Familienstand, insbesondere Heirat/Scheidung oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro können eine Pflichtveranlagung auslösen.
Freiwillige Abgabe
Besteht keine Pflicht zur Abgabe, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Oftmals können gerade diejenigen mit einer Steuerrückerstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen. Zum Beispiel über Werbungskosten oder andere steuerliche Vergünstigungen.
Versäumte Abgabefrist
Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.
Verlängerte Abgabefrist
Wer seine Steuererklärung von Profis erstellen lässt – also von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH – hat länger Zeit für die Abgabe. In dem Fall muss die Steuererklärung für 2023 erst bis 2. Juni 2025 abgegeben werden. Und das ist noch nicht alles: Die VLH-Beraterinnen und -Berater prüfen den Steuerbescheid, kommunizieren mit dem Finanzamt und legen im Zweifel Einspruch ein.
Alles Wissenswerte für Ihre Steuererklärung
Über uns
Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
Die Lohnsteuerhilfevereine entstanden in Deutschland in den 1960er Jahren. Ihr Zweck ist es, Arbeitnehmenden bei Fragen zur Einkommensteuererklärung und anderen lohnsteuerlichen Angelegenheiten zu helfen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen die Vereine, so auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Arbeitnehmenden kostengünstige Hilfe anbieten.
Seit 1972 gibt es uns. Und das mit wachsendem Erfolg: Mittlerweile erstellen unsere Beraterinnen und Berater in rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit die Einkommensteuererklärung für mehr als eine Million Mitglieder.
Und das ist noch nicht alles. Natürlich unterstützen wir bei der Steuerklassenwahl, stellen alle Anträge auf Steuerermäßigung und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
Unsere Leistungen für Sie:
Entspannte Steuererklärung
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
Dauerhafte Unterstützung
Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
Finanzielle Vorteile
Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
Optimale Kombination
Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
Zusätzliche Hilfen
Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
Ideale Planung
Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
Sicheres Ergebnis
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
Stressfreie Abwicklung
Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
Starker Partner
Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.
Häufige Fragen zur VLH-Mitgliedschaft
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Beratung vor Ort
- Beraterin oder Berater aussuchen
- Termin vereinbaren
- Mitglied werden
ODER
Online-Steuererklärung
- Einkünfte und Ausgaben eintragen
- Angebot erhalten
- Mitglied werden
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Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
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Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 385 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.
Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.
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Wählen Sie selbst aus, wer Sie persönliche beraten soll: Bei rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland gibt es sicher auch eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe.
Und so geht’s: Geben Sie in unserer Beratersuche die eigene Postleitzahl oder Stadt ein und studieren Sie in aller Ruhe die Ergebnisliste. Mit Klick auf das Webseiten-Symbol kommen Sie zum persönlichen Internetauftritt der jeweiligen Beraterin oder des jeweiligen Beraters. Dort finden Sie die Kontaktdaten, Informationen rund um die Beratungsstelle und eine Anfahrtsbeschreibung.
Lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben?
Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich fast immer
Die Frage, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahlen Sie automatisch Monat für Monat Lohnsteuer. Haben Sie keine weiteren Einkünfte, die Sie ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten, dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung immer dann, wenn Sie Kosten hatten, die Sie absetzen können. Dazu gehören beispielsweise berufsbedingte Ausgaben, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten. Das trifft eigentlich auf alle Steuerzahler/innen zu. Zudem gibt es einige Steuervorteile und Freibeträge, die nur greifen, wenn Sie auch eine Steuerklärung abgeben.
Also ja, in den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, besonders wenn man sich professionell unterstützen lässt. In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück.
Steuererklärung: Selbst machen oder helfen lassen
Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung selbst machen. Sie sollten dafür aber wissen, was Sie wie absetzen können, welche Steuervorteile Ihnen zustehen und welche Steuerermäßigungen Sie beantragen sollten. Zudem müssen Sie einen Steuerbescheid verstehen und prüfen können.
Das heißt: Bei einfachen Einkommensverhältnissen und wenigen steuerlichen Abzugs- oder Sonderregelungen kann die selbstständige Erstellung ausreichend sein.
Alternativ nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Das geht mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, oder mit einem Lohnsteuerhilfeverein. Der Unterschied liegt darin, dass Lohnsteuerhilfevereine auf die Einkommensteuer spezialisiert sind, eine Steuerberatung hingegen zu allen Steuerfragen berät. So dürfen sich beispielsweise Unternehmerinnen nur an einen Steuerberater wenden, als Arbeitnehmer/in hingegen haben Sie die Wahl.
Selbst machen | Steuerberatung | Lohnsteuerhilfeverein | |
---|---|---|---|
Spezialisierung | Keine | Alle Steuerfragen | Einkommensteuer |
Zeitersparnis | Keine | Hoch | Hoch |
Sicherheit | Keine | Hoch | Hoch |
Fristverlängerung | Nur nach Antrag | Automatisch | Automatisch |
Kosten | Keine | Hoch | Fair* |
*Der jährliche VLH-Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren persönlichen Jahreseinnahmen und liegt zwischen 39 und maximal 385 Euro. Dafür stehen Ihnen die VLH-Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung – ohne Zusatzkosten.
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Natürlich darf Ihnen auch ein Bekannter oder eine Freundin bei der Erstellung der Steuererklärung behilflich sein. Diese Personen haben aber keine offizielle Beratungsbefugnis und können daher auch nicht in der Steuererklärung als Mitwirkende vermerkt werden. Das heißt: Nur mit professioneller Hilfe profitieren Sie von der späteren Abgabefrist bei einer Pflichtveranlagung.
Steuererklärung: Die 5 typischen Fehler
Sie machen Ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe, dann sollten Sie diese Fehler vermeiden:
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben:
Sie haben die Kosten für eine Fortbildung nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen ganz vergessen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein.
- Nicht beanspruchte Steuervorteile:
Viele Steuerzahler/innen sind sich nicht bewusst, welche Kosten sie überhaupt alle absetzen dürfen oder welche Freibeträge und anderen Steuervorteile ihnen zustehen. Es ist daher ratsam, sich über alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu informieren, um das optimale Steuerergebnis herauszuholen.
- Fehlende Belege oder Barzahlung:
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und stellen Sie sicher, dass sie korrekt sind. Im Zweifel darf das Finanzamt diese nämlich anfordern. Zudem sollten Sie Rechnungen, die Sie absetzen wollen, nie bar bezahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an und streicht die Kosten rigoros aus Ihrer Steuererklärung.
- Nicht korrekte Berechnungen:
Fehler bei der Berechnung von Einkünften oder Ausgaben können zu ungenauen Steuererklärungen führen. Bemerken Sie im Nachhinein, dass Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sind Sie dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden. Tun Sie das nicht und bei der Prüfung werden Falschangaben entdeckt, kann das zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung führen.
- Verspätete Abgabe der Steuererklärung:
Das Nichteinhalten von Fristen kann zu Strafen führen. Es ist daher wichtig, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, sonst drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung. Tipp: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, denkt Ihre Berater bzw. Ihre Beraterin an alle Fristen.
Unsere VLH-Berater/innen sorgen dafür, dass Ihnen diese Fehler nicht passieren und Sie alle Steuervorteile ausschöpfen, die Ihnen zustehen.
Überall in Deutschland
Von Aachen bis Görlitz, von Wees bis Garmisch-Partenkirchen: Bei rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit ist mit Sicherheit auch eine in Ihrer Nähe. Denn wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.