Ist Ausbildungsgeld steuerfrei?
30.09.2024Wer eine berufliche Erstausbildung macht und eine Behinderung hat, kann Ausbildungsgeld bekommen. Das Ausbildungsgeld soll den Lebensunterhalt während der Ausbildung oder der Teilnahme an einer geförderten Maßnahme zu Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung sicherstellen und wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Es ist eine Sozialleistung und nicht zu verwechseln mit dem Ausbildungsgehalt beziehungsweise der Ausbildungsvergütung – also dem Geld, das Azubis mit ihrer Ausbildung verdienen.
ÜBRIGENS:
Für das Ausbildungsgeld gelten in der Regel die gleichen Vorschriften, wie für die Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres findet man im Sozialgesetzbuch unter §§ 122-126 SGB III.
Wer hat Anspruch auf Ausbildungsgeld?
Ausbildungsgeld können Menschen mit Behinderungen erhalten, die aufgrund ihrer Behinderung nicht am allgemeinen Arbeitsmarkt ohne besondere Förderung teilnehmen können. Das schließt Personen ein, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen. Wichtig: Die Antragsteller/innen dürfen keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.
ÜBRIGENS:
Azubis mit Behinderung, die Ausbildungsgeld erhalten, sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert.
Wie hoch ist das Ausbildungsgeld?
Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich unter anderem nach Familienstand und Wohnsituation des oder der Auszubildenden.
Auf das Ausbildungsgeld wird das eigene Einkommen sowie das Einkommen des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ab einer Höhe von 2.880 Euro monatlich angerechnet. Das Einkommen der Eltern spielt nur eine Rolle, wenn der oder die Auszubildende bei ihnen wohnt. Und auch hier gibt es Freibeträge. Waisenrenten, Waisengeld oder Unterhaltsleistungen bis zu 352 Euro monatlich sind anrechnungsfrei. (Stand 2024)
Das Einkommen, das ein Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den Bedarf angerechnet.
Ist Ausbildungsgeld steuerfrei?
Ja, denn Leistungen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches III zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden, gehören zu den steuerfreien Leistungen. Das Ausbildungsgeld bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Gibt es noch weitere Leistungen für Azubis mit Behinderung?
Für junge Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die das Erlernen eines Berufes erleichtern sollen. Über Angebote und Förderung informieren die Beratungsstellen der Agentur für Arbeit, der Jobcenter sowie der Integrationsämter der Länder. Unterstützung gibt es auch bei einfach teilhaben, dem Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.