Student oder Azubi: Fahrtkosten richtig absetzen
30.05.2024Studierende und Azubis können Fahrtkosten zur Uni, zur berufsbildenden Schule oder zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent bzw. 38 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke, das ist die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Oder aber mit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer hin und wieder nach Hause zurück, das sind die sogenannten Reisekosten.
Fahrtkosten im Vollzeitstudium
Seit 2014 wird die Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte deklariert. Das heißt: Du darfst als Studentin oder Student im Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nur die Entfernungspauschale anwenden.
Fazit Fahrtkosten „normale“ Vollzeitstudierende:
Zuhause > Hochschule = Entfernungspauschale
Anders sieht es aus wenn du ein duales Studium absolvierst, Du also einen Ausbildungsvertrag hast und gleichzeitig eine Hochschule besuchst. Denn liegt – wie im dualen Studium der Fall – ein sogenanntes Dienstverhältnis vor, dann wird grundsätzlich der Ausbildungsbetrieb deine erste Tätigkeitsstätte. Das heißt: Die Fahrten zum Betrieb müssen mit der Entfernungspauschale gerechnet werden. Dafür darfst du für die Theoriesemester an der dualen Hochschule die gesamten gefahrenen Kilometer mit 30 Cent geltend machen, also Hin- und Rückfahrt und zudem den Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten.
Fazit Fahrtkosten duale Vollzeitstudierende:
Zuhause > Betrieb = Entfernungspauschale
Zuhause > Hochschule = Reisekosten
ÜBRIGENS:
Laut Gesetz wird unter anderem eine Universität zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn dort ein Vollzeitstudium absolviert wird. Das ist entscheidend, wenn du die Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen willst. Weitere Infos dazu gibt es in unserem Artikel zum Thema Erste Tätigkeitsstätte.
Fahrtkosten im Teilzeitstudium
Wenn du in Teilzeit studierst, dann gilt deine Fahrt zur Uni als sogenannte Auswärtstätigkeit. Das heißt: Du kannst die Kosten mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern abrechnen. Gleiches gilt für ein Teilzeitstudium an der Fernuni.
Fazit Fahrtkosten Teilzeitstudierende:
Zuhause > Hochschule = Reisekosten
ÜBRIGENS:
Du kannst natürlich auch ein Fernstudium in Vollzeit absolvieren, dann dürfen die Fahrten zur Hochschule allerdings nur noch mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden.
Fahrtkosten in der Ausbildung
Wenn du eine Lehre beziehungsweise duale Ausbildung machst, ist in der Regel der Ausbildungsbetrieb deine erste Arbeitsstätte. Daher kannst du die Kosten – wie jede/r andere Arbeitnehmer/in auch – nur mit der einfachen Fahrt abrechnen. Im Gegenzug wird die berufsbildende Schule (BBS) als auswärtige Tätigkeitsstätte anerkannt und du kannst die Fahrt dorthin als Reisekosten absetzen, also Hin- und Rückweg. Vor allem Auszubildende, die ein- bis zweimal wöchentlich die Berufsschule besuchen, können von dieser Regelung profitieren.
Und auch wenn deine Ausbildung an der BBS ausnahmsweise als Blockunterricht zusammenhängend stattfindet, zum Beispiel für vier Monate am Stück, kannst du die Kosten als Reisekosten für die gesamte Dauer absetzen. Außerdem erkennt das Finanzamt Reisenebenkosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten an.
Fazit Fahrtkosten Azubi:
Zuhause > Ausbildungsbetrieb = Entfernungspauschale
Zuhause > Berufsschule = Reisekosten
Doch Vorsicht: Dein/e Arbeitgeber/in kann im Dienstvertrag auch die Schule zur ersten Tätigkeitsstätte deklarieren. Dann drehen sich die Absetzungsmöglichkeiten um.
ÜBRIGENS:
Fahrten zu beruflichen Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, die du zusätzlich, also außerhalb deines Ausbildungsverhältnisses, besuchst, sind immer als Reisekosten absetzbar.
Arbeitstage angeben
Es gibt keine pauschale Zahl der Arbeitstage, die du als Studentin oder Student bei deiner Steuererklärung angeben kannst. Dafür sind die Studiengänge zu unterschiedlich. Vielmehr gilt: Du solltest dir exakt notieren, wie viele Tage du tatsächlich zur Hochschule gefahren bist oder gegebenenfalls im Betrieb oder auf Exkursion warst.
Das gleiche gilt für Azubis: Notiere genau, wann du zum Ausbildungsbetrieb gefahren bist und wann du die Berufsschule oder Lehrgänge besucht hast.
Zu kompliziert? Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich im Reisekostenrecht aus und berechnen deine absetzbaren Fahrtkosten. Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über unsere Beratersuche.
ÜBRIGENS:
Die meisten Studierenden müssen keine Steuererklärung abgeben. Tun sie es trotzdem, können sie davon unter Umständen finanziell profitieren. Mehr dazu in unserem Artikel Steuererklärung als Student kann sich lohnen.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Die Agentur für Arbeit kann seit 1. April 2024 junge Menschen während des ersten Ausbildungsjahres mit einem Mobilitätszuschuss fördern. Voraussetzungen:
- Die Ausbildungsstätte kann vom bisherigen Wohnort des/der Auszubildenden nicht in angemessener Zeit erreicht werden.
- Ein Wechsel des Wohnortes in eine eigene Wohnung (WG, Wohnheim etc.) ist für die Aufnahme der Ausbildung erforderlich.
Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach den Fahrkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Beantragt werden kann der Zuschuss online bei der Bundesagentur für Arbeit oder vor Ort im Jobcenter.