Abgeordnetenbezüge teilweise steuerfrei
01.07.2024736 Abgeordnete gehören dem Deutschen Bundestag an. In den 16 Landtagen sind es sogar 1.900. Und im Europäischen Parlament wird Deutschland von knapp 100 Abgeordneten vertreten (Stand: Juli 2024). Sie alle sind Berufspolitiker/innen, und ihre Abgeordnetenbezüge gehören gemäß Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Einkünften. Diese wiederum gehören zu den sieben Einkunftsarten in Deutschland, mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Kennen Sie die sieben Einkunftsarten?
Allerdings gilt die Einordnung als sonstige Bezüge nur für die Grundentschädigung, die den Abgeordneten auf Grundlage des deutschen und des europäischen Abgeordnetengesetzes sowie der Abgeordnetengesetze der Bundesländer bezahlt wird. Diese Grundentschädigung ist steuerpflichtig, und davon dürfen die Abgeordneten auch Werbungskosten abziehen, zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit.
Abgeordnete erhalten steuerfreie Kostenpauschale
Darüber hinaus erhalten Abgeordnete, auch Parlamentarier/innen genannt, beispielsweise Geld für die Teilnahme an Tagungen und Sitzungen. Das sind dann Aufwandsentschädigungen nach bundes- oder landesrechtlicher Regelung und als solche steuerfrei.
Landtags- und Bundestagsabgeordnete kommen zudem in den Genuss einer steuerfreien Kostenpauschale, auch Aufwandspauschale genannt. Damit sollen die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Kosten abgedeckt werden. Beispiele sind Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros oder Fahrten im Wahlkreis der oder des Abgeordneten. Die Kostenpauschale wurde unter anderem eingeführt, weil sich im Falle von Einzelnachweisen der Verwaltungsaufwand enorm erhöhen würde. Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst.
ÜBRIGENS:
Bundestags- und Landtagsabgeordnete zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Ihre Altersvorsorge entspricht dem pensionsrechtlichen Modell von Beamten. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Was Beamte von der Steuer absetzen können.
Diäten: Was verdienen Bundestagsabgeordnete?
Aber wieviel Geld verdienen denn Abgeordnete überhaupt? Bei dieser Frage taucht häufig das Wort Diäten auf. Und es wird oft sehr kontrovers über eine Diätenerhöhung diskutiert. Man könnte sagen, es handelt sich dabei um das Grundgehalt der Abgeordneten. Dieses orientiert sich nach Angaben des Deutschen Bundestags an der Höhe der Bezüge der einfachen Richterinnen und Richter am Obersten Gerichtshof. Erhöhungen werden vom Bundestag jedes Jahr oder alle zwei Jahre beschlossen. Damit die Abgeordneten nicht mehr selbst über die Höhe abstimmen - was regelmäßig für Kritik sorgte - wurde die Entwicklung der Diäten vor wenigen Jahren an die Entwicklung der Löhne im Land gekoppelt. Laut Abgeordnetengesetz ist der Bundestagspräsident dazu verpflichtet, die von den Statistikern ermittelte Lohnentwicklung für die Abgeordneten zu übernehmen. Dazu kommt dann jeweils noch die besagte Kostenpauschale.
Die Diäten für Bundestagsabgeordnete liegen seit 1. Juli 2024 bei 11.227,20 Euro brutto im Monat. Hinzu kommen die steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 5.051,54 Euro sowie Aufwandsentschädigungen beispielsweise für Sitzungen.
Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete beziehen auch noch Nebeneinkünfte, zum Beispiel durch Sitze in Aufsichtsräten von Firmen oder als Berater/innen von Unternehmen. Solche Nebeneinkünfte sind meldepflichtig und werden besteuert. Laut dem Onlineportal abgeordnetenwatch.de haben rund 38,9 Prozent der 736 Bundestagsabgeordneten in der 20. Wahlperiode (seit 2021) mindestens eine bezahlte Nebentätigkeit gemeldet – insgesamt 24,8 Mio. Euro brutto.
Stichwort Sachleistungen: Bundestagsabgeordnete bekommen in Berlin ein eingerichtetes Büro mit Telefon- und Internetanschluss. Dazu kommt ein jährlicher Betrag von 12.000 Euro als Sachbezugsleistung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können die Mandatstragenden ihren Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen.
Unterschiedliche Regelungen für Landtagsabgeordnete
In den Landesparlamenten weichen die Abgeordnetenbezüge teilweise erheblich voneinander ab. Hier reichen die Diäten von etwas mehr als 4.000 Euro im Stadtstaat Hamburg über rund 7.230 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu etwa 9.800 Euro in Nordrhein-Westfalen, jeweils brutto. Dazu kommen teilweise Aufwandspauschalen und Mitarbeiterpauschalen sowie Versorgungsaufwendungen.
Im Europaparlament erhalten die Abgeordneten einen Grundbezug, auch Dienstbezug genannt, von 10.377,43 Euro brutto im Monat. Diese Einkünfte unterliegen einer EU-Steuer und einem Versicherungsbeitrag – nach Angaben des Europäischen Parlaments bleiben nach deren Abzug 8.089,63 Euro übrig. Und diese werden in den meisten Mitgliedsstaaten noch national versteuert. Dazu kommen eine pauschale Kostenvergütung für Spesen von 4.950 Euro im Monat und eine Pauschalvergütung von 350 Euro pro Sitzungstag in Brüssel. (Stand: Juli 2024)
Übergangsgeld und Altersentschädigung für Abgeordnete
Und was passiert, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aus dem Parlament ausscheidet? Wird sie oder er zum Beispiel nicht wiedergewählt, wird ein Übergangsgeld ausgezahlt, das versteuert werden muss. Es soll der Wiedereingliederung in den früheren Beruf dienen. Pro Jahr, das der oder die Abgeordnete dem Parlament angehört hat, erhält er oder sie ein Übergangsgeld für einen Monat, aber längstens für 18 Monate. Seine Höhe entspricht der Abgeordnetenentschädigung.
Wer aus Altersgründen ausscheidet, erhält eine Art Rente. Sie nennt sich Altersentschädigung, wird an der monatlichen Abgeordnetenentschädigung bemessen und beträgt (nach 26 Mitgliedsjahren) als Höchstsatz 65 Prozent.
ÜBRIGENS:
Mandatsträger in Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen sind – bis auf wenige Ausnahmen wie den Landrat oder die Oberbürgermeisterin – keine Berufspolitiker. Sie haben meist einen anderen Beruf und üben ihre politischen Funktionen ehrenamtlich aus. Dafür erhalten die Kommunalpolitiker/innen pauschale Aufwandsentschädigungen, entweder monatlich oder für jede Sitzung, an der sie teilnehmen. Die Höhe der Gelder ist je nach Gemeinde, Stadt oder Kreis sehr unterschiedlich.
Diese Aufwandsentschädigungen sind teilweise steuerfrei, auch hier wird nach Stadt- und Gemeindegrößen gestaffelt. Die Freibeträge liegen etwa zwischen rund 100 und 300 Euro monatlich beziehungsweise rund 1.200 bis 3.700 Euro jährlich. Wie andere ehrenamtliche Tätigkeiten steuerlich behandelt werden, erfahren Sie hier: Ehrenamt und Steuer: Diese Freibeträge gibt es.
Quellen
Quellen
- Deutscher Bundestag, Entschädigungen. Gesehen am 29.09.2023.
- Europäisches Parlament, Dienst- und Versorgungsbezüge. Gesehen am 29.09.2023.