Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge sind steuerlich absetzbar
28.02.2025
Nehmen wir einmal an, der 55-jährige Metzger Günter erleidet einen Arbeitsunfall. Sein Arm ist so schwer verletzt, dass er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Dann steht Günter eine Erwerbsminderungsrenten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu.
Doch Günter wollte sich nicht allein auf staatliche Hilfe verlassen. Mit 22 Jahren hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abgeschlossen. Das bedeutet, dass er seitdem jeden Monat freiwillig einen Betrag in diese Versicherung eingezahlt hat. Wird er vor dem normalen Rentenalter berufsunfähig – durch einen Unfall oder eine Krankheit – zahlt ihm die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus.
ÜBRIGENS:
Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von vielen Faktoren ab: Wie lange Sie gearbeitet haben, wie alt Sie zum Zeitpunkt Ihrer Berufsunfähigkeit sind, ob Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können oder wenigstens ein paar Stunden in der Woche. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfällt, schauen Sie im jährlichen Ausdruck der DRV nach oder laden Sie sich diesen auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung runter.
Wie Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen
Als Günter seinen Versicherungsvertrag abschloss, musste er entscheiden, wie hoch seine Rente sein soll, wenn er tatsächlich berufsunfähig wird. Damals überlegte er, ob er mit nur 800 Euro im Monat auskommen würde, oder ob es 1.600 Euro sein müssten. Er entschied sich für die höhere Berufsunfähigkeitsrente. Dementsprechend höher war der monatliche Betrag, den er in die Versicherung einzahlte.
1. Bis Ende 2013: BU-Beiträge nur eingeschränkt absetzen
Egal, wie teuer seine Berufsunfähigkeitsversicherung ist: Solange Günter nicht mehr als 1.900 Euro im Jahr für seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt, kann er seine BU-Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Doch seien wir ehrlich: Das kommt selten vor. Mit den Basisbeiträge ist diese Grenze bereits oft überschritten und somit wirken sich die BU-Beiträge steuerlich gar nicht mehr aus.
Rechenbeispiel:
Versicherung | Jährliche Kosten |
Krankenversicherung | 2.717 Euro |
Pflegeversicherung | 524 Euro |
Summe | 3.241 Euro |
Das heißt: Zahlt Günter 3.241 Euro im Jahr für seine Kranken- und Pflegeversicherung, kann er keine Beiträge seiner Berufsunfähigkeitsversicherung mehr absetzen. Der jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro ist bereits überschritten.
Sie wollen wissen, ob Sie über den 1.900 Euro liegen? Dann nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
2. Ab 1. Januar 2014: BU-Beiträge komplett absetzen
Im Juni 2013 wurde das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) verkündet. Ein Beschluss darin lautet, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente ab 1. Januar 2014 komplett von der Steuer absetzbar sind.
Allerdings: Nur wenn Günter seine Berufsunfähigkeitsrente lebenslang ausgezahlt wird, kann er die Beiträge absetzen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen aber nur bis zum 63. Lebensjahr. Jedes weitere Jahr, in dem die Versicherung zahlen soll, kostet Günter höhere Beiträge – Schätzungen zufolge nämlich rund doppelt so viel wie bei einem Produkt mit einer Leistung bis zum Alter von 63 Jahren.
Weitere Voraussetzungen dafür, dass die BU-Beiträge komplett absetzbar sind: Die Berufsunfähigkeitsrente darf nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Wann für die Berufsunfähigkeitsrente Steuern fällig sind
Sobald Günter seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, können Steuern dafür fällig werden. Genauer gesagt für den sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, kommt darauf an, wie lange die Berufsunfähigkeitsrente an ihn gezahlt wird (auch "Laufzeit" genannt).
Grundsätzlich gilt: Je kürzer der Zeitraum ist, in dem Günter seine Berufsunfähigkeitsrente erhält, desto geringer ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Nutzen Sie den E-Daten-Abruf, werden die passenden Zahlen automatisch in Ihre Steuererklärung eingetragen.