Fachliteratur einfach absetzen
25.11.2024Wenn Sie die Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten absetzen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese vor allem aus beruflichen Gründen lesen. Der Nachweis muss dabei konkret und nachvollziehbar sein – sonst werden die Ausgaben schnell vom Finanzamt als privat eingestuft.
Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, geht der Fiskus davon aus, dass Sie die Fachliteratur auch aus privaten Gründen lesen oder für ein Hobby nutzen. Damit ist ein Abzug als Werbungskosten nicht mehr möglich – und sie gehen leer aus.
ÜBRIGENS:
Typische Tageszeitungen wie die BILD oder die Süddeutsche Zeitung können Sie aufgrund ihres umfangreichen Themenspektrums nicht absetzen. Ebenso Zeitschriften, die eher für den Mainstream und breite Masse produziert werden.
Finanzgericht prüfte Zeitschriften kritisch
Das Finanzgericht Münster hatte in einem konkreten Fall (Urteil vom 21.07.2024, 5 K 2768/13) Ausgaben der Zeitschrift c’t, PC-Magazin und PC-Welt gelesen und geprüft. Das Ergebnis: Die Zeitschrift enthalte zwar nützliche Informationen für den Beruf, der Fokus liegt jedoch eher auf unterhaltsamen und allgemein verständlichen Inhalten.
Besonders wurde betont, dass viele Artikel, wie etwa "eBay-Verkäufe und Umsatzsteuer" oder "BGH wahrt Recht auf Anonymität", keinen klaren beruflichen Bezug haben. Daher stuften die Richter/innen die Zeitschriften als überwiegend privat motiviert ein, was bedeutet, dass die Kosten nicht steuerlich absetzbar sind.
Fachbücher einfach von der Steuer absetzbar
Fachbücher, deren Titel klar auf eine berufliche Verwendung hinweist, werden ohne Probleme vom Finanzamt anerkannt. Anders sieht es bei allgemeinbildender Literatur aus, da hier der Nachweis der beruflichen Nutzung schwieriger nachzuweisen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20. Mai 2020 (VI R 53 /09) dazu entschieden, dass die Kosten für allgemeine Literatur nur absetzbar sein kann, wenn diese ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Das gilt zum Beispiel bei Lehrern, die nicht nur für den Unterricht, sondern auch für dessen Vor- und Nachbereitung entsprechende Bücher brauchen.
Letztendlich hängt es davon ab, wie gut der berufliche Zusammenhang dargelegt wird. Je spezifischer der Bezug zur beruflichen Tätigkeit, desto höher die Chance, dass das Finanzamt die Ausgaben anerkennt.
UNSER TIPP:
Achten Sie darauf, dass die Fachzeitschrift ein enges Themenspektrum abdeckt und Informationen enthält, die speziell für Ihren Beruf nützlich sind. So kann ein Mediziner mit Sicherheit das "Deutsche Ärzteblatt" oder die "Ärzte Zeitung" geltend machen, aber vermutlich nicht die "db deutsche bauzeitung" – eine Architektin hingegen schon. Das Gleiche gilt auch für Bücher, Online-Abos und Zugänge zu Fachdatenbanken.
Sogar die Kosten für Karriere-Netzwerke wie XING oder LinkedIn kann man unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel XING Premium von der Steuer absetzen.