Fiskus sponsert Laptop
28.02.2025
Früher verlangte das Finanzamt einen Nachweis, dass ein/e Arbeitnehmer/in den Laptop oder PC zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzt. Nur dann zählte der Kauf (steuerdeutsch Anschaffungskosten) als Ausgabe für den Beruf.
Heute gilt das nicht mehr: Sie können den Kaufpreis für Ihren Laptop auch dann in die Steuererklärung eintragen, wenn Sie ihn weniger als 90 Prozent beruflich nutzen.
Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick, wie Sie aktuell einen Laptop geltend machen können:
Dafür müssen Sie allerdings den Kaufpreis entsprechend aufteilen und nur der berufliche Nutzungsanteil kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Daher müssen Sie belegen, in welchem Umfang Sie Ihren Rechner tatsächlich für die Arbeit verwenden.
Nachweis der beruflichen Nutzung
Einen Nutzungsanteil von mindestens 50 Prozent können Sie in der Regel ohne Nachweis als Werbungskosten geltend machen, es sei denn, Ihr Beruf und die Laptopnutzung passen gar nicht zusammen. Das gilt beispielsweise für Bauarbeiterinnen oder Verkäufer.
Eine steuerliche Anerkennung von 80 Prozent ist üblich, wenn bereits Ihre Arbeit eine überwiegend berufliche Nutzung des Laptops nahe legt. Die größten Chancen haben zum Beispiel alle IT-Berufe, Journalistinnen und Redakteure, Grafikerinnen und Medienpädagogen, aber Versicherungsangestellte im Außendienst.
Können Sie darüber hinaus nachweisen, dass Sie den PC ausschließlich beruflich nutzen, ist sogar eine volle Anrechnung von 100 Prozent möglich. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Vollzeit im Homeoffice arbeiten dürfen, aber keinen Laptop von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin erhalten haben. Oder Sie haben extra für berufliche Zwecke ein Tablet anschaffen müssen, privat nutzen Sie aber ein Macbook. Und auch wenn sie mit dem Tablet mal private Mails checken, ist das egal. Bleibt die private Nutzung unter 10 Prozent, gilt das Tablet trotzdem zu 100 Prozent beruflich genutzt.
UNSER TIPP:
Sie nutzen Ihr privates Handy oder Ihr Festnetztelefon auch für berufliche Zwecke? Dann können Sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Internetkosten. Mehr dazu erfahren Sie hier: Telefonkosten und Internetkosten absetzen.
Drucker und Software absetzen
Auch die Kosten für Drucker, Patronen, Papier oder Computer-Software können Sie von der Steuer absetzen. Der prozentuale Anteil der Kosten, den Sie in die Steuererklärung eintragen dürfen, richtet sich dabei nach dem beruflichen Nutzungsanteil des Laptops, mit dem diese sogenannten Peripheriegeräte verwendet werden.
Beispiel: Sie nutzen Ihren Computer zu 66 Prozent beruflich, dann können Sie auch die Software zu 66 Prozent als Werbungskosten geltend machen. Wird der PC zu mehr als 90 Prozent beruflich angesetzt, sind die Kosten in vollem Umfang abziehbar.
ÜBRIGENS:
Völlig egal, was Laptop und Co. kosten. Sie können die komplette Summe in die nächste Steuererklärung eintragen. Denn für zum Beispiel PCs, Laptops, externes Netzteil, Drucker oder externe Festplatten gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Mehr dazu in unserem Artikel Was bedeutet AfA, also Absetzung für Abnutzung?