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Für Weihnachtsgeld werden Steuern fällig

25.11.2024
Weihnachtsgeld ist schon eine feine Sache. Allerdings ist diese Sonderzahlung steuerpflichtig.

"Morgen, Kinder, wird’s was geben, morgen werden wir uns freun!" – das denken sich viele Arbeitnehmende Jahr für Jahr im November. Denn dann gibt es Weihnachtsgeld. Eine Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat 2024 ergeben, dass nur rund 46 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommen. Dieser Wert zeigt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Chefs oder der Chefin – er bzw. sie kann also, muss aber keine vorweihnachtliche Sonderzahlung überweisen.

Wer allerdings nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat in der Regel gute Chancen auf ein Weihnachtsgeld. Laut Statistischem Bundesamt erhalten knapp 74 Prozent der Tarifbeschäftigten 2024 ein Weihnachtsgeld von durchschnittlich 2.987 Euro brutto. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist dabei je nach Branche und Region sehr unterschiedlich.

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Bei der Höhe des Weihnachtsgeldes, hat der Chef bzw. die Chefin grundsätzlich freie Hand. Manche Beschäftigte bekommen rund 50 Prozent ihres Monatsgehalts, andere sogar ein volles Monatsgehalt oben drauf. Was man bei all der Vorfreude auf das zusätzliche Geld nicht vergessen darf: Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung, sämtliche Geldleistungen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin sind für Sie steuerpflichtig.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Besonders gemein: Durch das höhere Monatsgehalt steigt auch Ihr prozentualer Steuersatz. Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei der Lohnsteuer und der Kirchensteuer rechnen müssen. Vom Weihnachtsgeld bleibt dann unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

ÜBRIGENS:

Was Ihnen Monat für Monat vom Gehalt abgezogen wird, zeigt Ihnen unser Überblick Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen anschaulich anhand einer Beispielrechnung.

Geld durch Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Doch keine Sorge: Was Ihnen durch die Sonderzahlung zusätzlich an Steuern abgezogen wurde, können Sie sich in vielen Fällen über Ihre Steuererklärung zurückholen. Wenn die Jahresabrechnung beim Finanzamt erstellt wird, wird die Steuerlast über das gesamte Jahr hinweg gleichmäßig verteilt – und oft ergibt sich daraus eine Rückerstattung.

Eine Steuererklärung lohnt sich nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes. Wer hohe Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit, die Handwerker/innen im Haus oder hohe Krankheitskosten hatte, kann viele dieser Ausgaben von der Steuer absetzen. Unsere Beraterinnen und Berater sichern Ihnen gerne die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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