Steuer-Tipp

Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen

09.09.2024
Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband. Den monatlichen Beitrag dafür können Sie absetzen, wie für alle anderen Berufsverbände auch.

Andreas arbeitet seit drei Jahren bei Siemens. Genauso lange ist er Mitglied bei der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall). Rechtsberatung, Rechtsschutz und finanzielle Unterstützung bei einem Streik sind nur einige Gründe, warum sich Andreas für die Mitgliedschaft bei der IG Metall entschieden hat. Ein Prozent von seinem Bruttolohn zahlt er dafür. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro sind das 30 Euro im Monat.

Andreas kann seinen Beitrag von der Steuer absetzen – egal wie hoch er bei ihm ausfällt –, weil diese Ausgaben im Zusammenhang mit seinem Beruf stehen. Berufliche Ausgaben können Steuerzahler nämlich als Werbungskosten absetzen. Auch Rentner und Rentnerinnen können Gewerkschaftsbeiträge absetzen.

Nicht absetzen kann Andreas Mitgliedschaftsbeiträge für Clubs und Vereine, zum Beispiel beim ADAC, beim Sport- oder Mieterverein.

UNSER TIPP:

Bitten Sie Ihre Gewerkschaft bzw. Ihren Berufsverband um einen Nachweis Ihrer Beitragszahlungen. Dann müssen Sie nur noch die Summe Ihrer Beitragszahlungen für ein Jahr (steht auf der Bescheinigung) in Ihrer Steuererklärung eintragen, nämlich in der Anlage N. Den Nachweis heben Sie für eventuelle Nachfragen auf.

Berufsverband vertritt Interessen der Mitglieder

Ein Berufsverband vertritt die speziellen beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. In Deutschland gibt es viele Berufsverbände, zum Beispiel den Richterbund, den Marburger Bund für Ärzte und Ärztinnen oder den Verband angestellter Akademiker.

Auch Gewerkschaften sind Berufsverbände. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation von acht großen Gewerkschaften mit rund sechs Millionen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern in der Bundesrepublik Deutschland, eine Mitgliedsgewerkschaft ist die IG Metall.

In Deutschland gibt es allerdings auch Gewerkschaften, die nicht zum DGB gehören. Darunter zum Beispiel der Deutsche Beamtenbund (DBB) oder der christliche Gewerkschaftsbund (CGB).

ÜBRIGENS:

Die VLH hat mit einigen Gewerkschaften Kooperationen abgeschlossen. Das bedeutet für deren Mitglieder, dass sie bei der Erstberatung in einer VLH-Beratungsstelle keine Aufnahmegebühr von 10 Euro zahlen müssen – nur der Mitgliedsbeitrag wird fällig. Mehr dazu erfahren Sie unter Beiträge.

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