Grenzgänger nach Österreich: Wo Sie Steuern zahlen
30.05.2024Die österreichische Stadt Salzburg liegt nur wenige Kilometer hinter der Grenze zu Deutschland. Theo pendelt täglich in die Mozartstadt – hier arbeitet er als gelernter Koch in einem Spezialitätenrestaurant. Sein Zuhause ist die zehn Kilometer entfernte Kleinstadt Freilassing. Theo wohnt also in Bayern und arbeitet in Österreich. Im steuerrechtlichen Sinne zählt er zur Gruppe der Grenzgänger.
In Österreich arbeiten, in Deutschland Steuern zahlen
In welchem Land muss Theo nun Steuern zahlen? In Österreich, in Deutschland oder sogar in beiden Ländern? Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Nachbarländern klärt genau diese Frage. Demnach ist Theo in seiner Heimat Deutschland steuerpflichtig. Denn er erfüllt alle Voraussetzungen, um vom Fiskus als Grenzgänger anerkannt zu werden:
- Wohnsitz in der Grenzzone: Wohnort sowie Arbeitsort dürfen nur maximal 30 Kilometer Luftlinie von der Grenze entfernt liegen. Für Theo trifft das zu: Sowohl Salzburg als auch Freilassing liegen innerhalb der definierten Grenzzone.
- 45-Tage-Regel: Grenzgänger dürfen nur 45 Tage im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren oder außerhalb der Grenzzone tätig sein. Krankheits- und Urlaubstage sind keine sogenannten „Nichtrückkehrtage“. Für Theo sind die Regelungen kein Problem: Er ist meistens im Restaurant in Salzburg tätig und übernachtet immer zuhause im nahen Freilassing. Nur in seltenen Fällen hilft er in der Zweigstelle des Restaurants in Innsbruck aus.
Damit Theos Arbeitgeber in Österreich nicht automatisch die Einkommensteuer von seinem Gehalt abzieht, muss er zunächst einige Formalitäten erledigen: Er meldet sich beim zuständigen deutschen Finanzamt an und bekommt eine Ansässigkeitsbescheinigung, die er seinem Arbeitgeber in Österreich vorlegt. Außerdem benötigt das Finanzamt eine Verdienstbescheinigung, auf deren Grundlage die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer berechnet werden. Diese werden vierteljährlich zu festen Terminen fällig. Außerdem muss er, wie jeder andere deutsche Arbeitnehmer auch, eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben.
Wann geht die Grenzgängereigenschaft verloren?
Wenn Theo außerhalb der Grenzzone arbeiten oder wohnen würde oder dienstlich mehr als 45 Tage außerhalb der Grenzzone unterwegs wäre, verlöre er seinen Status als Grenzgänger. Die Folge: Er müsste in Österreich Einkommensteuer zahlen.
Bei Berufskraftfahrern hat man die Bestimmungen etwas gelockert: Sie verlieren ihre Grenzgängereigenschaft erst, wenn sie sich auf ihren Tagestouren überwiegend, also mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit, außerhalb der Grenzzone aufhalten.
Wichtig: Nicht zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern zählen Deutsche, die in Österreich wohnen und arbeiten. Sie müssen ihre Steuerklärung beim österreichischen Finanzamt abgeben. Alle ihre Einkünfte, auch die in Deutschland oder anderen Ländern, sind dann in Österreich steuerpflichtig.
Eine Ausnahme gibt es auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Sie müssen ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Österreich versteuern, egal ob sie Grenzgänger/innen sind oder nicht.
ÜBRIGENS:
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