Ist Streikgeld steuerfrei?
25.11.2024In Deutschland gibt es viele Gewerkschaften wie zum Beispiel die IG Metall oder die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, kurz ver.di. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über deren Rechte zu informieren, sie in Betriebs- und Personalräten zu vertreten oder Gehälter zu verhandeln. Falls nötig, organisiert eine Gewerkschaft auch einen Streik und zahlt den Streikenden ein sogenanntes Streikgeld.
Was ist das Streikgeld?
Wer streikt, bekommt für diese Zeit kein Geld vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Denn während eines Streiks ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht arbeitet, daher auch keinen Lohn erhält. Deshalb sind viele Streikende auf das Streikgeld, auch Streikunterstützung genannt, angewiesen.
Bezahlt wird das Streikgeld von der Gewerkschaft. Wie hoch das Streikgeld ist, hängt von der Satzung der Gewerkschaft ab. Bei ver.di richtet sich das Streikgeld zum Beispiel nach dem Mitgliedsbeitrag, den der oder die Streikende drei Monate vor Beginn des Streiks gezahlt hat. Zudem wird die Höhe des Streikgelds auf Basis des aktuellen Verdienstes berechnet. Die Unterstützung orientiert sich also auch an der aktuellen Einkommenssituation. Neu eingetretene Mitglieder erhalten Streikunterstützung, wenn sie für den vorausgegangenen Beitragsmonat einen satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben.
Muss ich das Streikgeld versteuern?
Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass Streikgelder nicht steuerbar sind. Denn das Geld ist weder eine Gegenleistung für eine Leistung, noch eine Entschädigung. Also müssen Sie auch keine Steuern darauf zahlen. Zudem ist Streikgeld sozialversicherungsfrei.
Ein weiterer Vorteil: Das Streikgeld erhöht nicht Ihren Progressionsvorbehalt. Daher müssen Sie es auch nicht in Ihre Steuererklärung eintragen
Kann ich meine Fahrtkosten während des Streiks absetzen?
Normalerweise können Arbeitnehmer/innen viele Kosten rund um die Arbeit als Werbungskosten absetzen. Da das Streikgeld aber steuerfrei ist, können Sie Kosten rund um den Streik, wie zum Beispiel die Fahrt dahin, nicht als Werbungskosten absetzen.
ÜBRIGENS:
Den Gewerkschaftsbeitrag können Sie von der Steuer absetzen. Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie noch alles in Ihrer Steuererklärung eintragen können, wenden Sie sich an unsere Beraterinnen und Berater. Diese helfen Ihnen gerne dabei, Ihnen die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.