Midijob und Steuern: Wie geht das?
01.01.2024Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten als Minijobber/innen – die meisten im Einzelhandel. Darunter finden sich auch zahlreiche Rentner/innen, Studierende oder Nebenjobber, die sich etwas hinzuverdienen möchten. Frauen sind dabei wesentlich häufiger vertreten als Männer.
Seit 2003 gibt es noch den sogenannten Midijob. Die Besonderheit: Bei diesen Jobs mit Arbeitsentgelten im Übergangsbereich (früher Gleitzone bzw. Gleitzonenregelung) von 538,01 Euro bis 2.000 Euro werden die Sozialabgaben von ansonsten rund 20 Prozent abgemildert. Dazu später mehr.
Minijob: maximal 538 Euro im Monat
Wer bis zu 538 Euro (2023: 520 Euro) im Monat verdient, gilt als Minijobber/in. In der Regel wird dieser mit einer einheitlichen Pauschalsteuer von zwei Prozent versteuert. Diese zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Für die Angestellte oder den Angestellten ist der Minijob dann steuerfrei und muss nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Zudem werden für einen Minijob keine Sozialabgaben fällig. Und auch von der seit 2013 gültigen Rentenversicherungspflicht kann man sich zum Teil befreien lassen.
Statt die Pauschalversteuerung zu nutzen, können Minijobber/innen ihr Einkommen aber auch über ELSTAM versteuern. Die Lohnsteuer richtet sich dann nach der eigenen Steuerklasse. Wann sich das lohnt und mehr zum Thema Minijob erfahren Sie in unserem Artikel Minijob: Was ist das?
Midijob: 538,01 – 2.000 Euro im Monat
Als Midijobber/in gilt, wer regelmäßig mehr als 538 Euro (2023: 520 Euro) verdient, aber weniger als 2.000 Euro. Steuerfrei ist der Midijob nur unter bestimmten Voraussetzungen, Vorteile gibt es dafür bei den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn der Midijob die einzige Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist. Wichtig dabei: Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.
Gültigkeitszeitraum | Midijobgrenzen |
---|---|
01.01.2024 bis 31.12.2024 | 538,01 bis 2.000 Euro |
01.01.2023 bis 31.12.2023 | 520,01 bis 2.000 Euro |
01.10.2022 bis 31.12.2022 | 520,01 bis 1.600 Euro |
01.07.2019 bis 30.09.2022 | 450,01 bis 1.300 Euro |
2013 bis 2019 | 450,01 bis 850 Euro |
bis 2013 | 400,01 bis 800 Euro |
Kurz-Definition: Was ist ein Midijob?
Ein Midijob bezieht sich auf eine Teilzeitbeschäftigung in Deutschland, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet. Diese Obergrenze liegt derzeit zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro brutto pro Monat. Midijobs bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen. Der Begriff "Midijob" ist eine informelle Abkürzung für "Midi-Job mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen".
Übergangsbereichregelung im Midijob
Wenn der Midijob für Sie Ihre einzige Tätigkeit als Arbeitnehmer/in ist, profitieren Sie von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass eine relativ starke Reduzierung der Beiträge im unteren Übergangsbereich des Midijobs erfolgt, während sich die Beiträge im oberen Bereich des Übergangsbereichs den allgemeinen Beitragssätzen zunehmend anpassen. Das heißt: Mit steigendem Bruttoverdienst erhöht sich der Sozialversicherungsbeitragssatz im Midijob gleitend, und bei einem Einkommen von 2.000 Euro wird dann das reguläre Niveau erreicht. Darum kümmert sich aber Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin.
Wichtig: Für Arbeitnehmer/innen, die bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und für die der Midijob ein zweiter Job ist, entfällt der Vorteil des Übergangsbereichs. Das heißt, dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und zudem ihr Gehalt im Midijob nach Steuerklasse VI (6) versteuert wird.
ÜBRIGENS:
Trotz Beitragsentrichtung im Übergangsbereich besteht ein voller Leistungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt: Die erworbenen Rentenansprüche bemessen sich am vollen Bruttolohn. Bei der Arbeitslosenversicherung hingegen werden nur Ansprüche erworben, die in ihrer Höhe den niedrigen Beitragssätzen angepasst sind.
Im Midijob steuerfrei arbeiten
Wenn der Midijob Ihre erste Tätigkeit ist, dürfen Sie Ihre „normale“ Steuerklasse bei der Steuererklärung anwenden. Mit Steuerklasse III (3) ist Ihr Midijob dann sogar steuerfrei. Auch in Steuerklasse I (1), II (2) oder IV (4) müssen Sie meistens keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer zahlen. Wenn Sie allerdings Steuerklasse V (5) oder VI (6) haben, müssen Sie auch für einen Midijob immer Lohnsteuer zahlen. Mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Steuerklassen.
Wieviel Lohnsteuer wird im Midijob fällig?
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wieviel Lohnsteuer bei welchem Monatslohn eines Midijobs 2023 anfällt:
Monatsgehalt brutto | Lohnsteuer Steuerklasse 1+4 | Lohnsteuer Steuerklasse 2 |
---|---|---|
1.000 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
1.200 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
1.300 Euro | 1,16 Euro | 0,00 Euro |
1.400 Euro | 14,66 Euro | 0,00 Euro |
1.500 Euro | 30,33 Euro | 0,00 Euro |
1.600 Euro | 48,00 Euro | 0,00 Euro |
1.700 Euro | 67,58 Euro | 1,91 Euro |
1.800 Euro | 89,00 Euro | 15,91 Euro |
1.900 Euro | 109,41 Euro | 30,50 Euro |
2.000 Euro | 129,66 Euro | 46,41 Euro |
Als Quelle diente der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums (Stand: Dezember 2023). Die Berechnung erfolgte ohne eventuelle zusätzliche Versorgungsbezüge, ohne Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung und ohne eventuellen Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Für die Steuerklassen 1 und 4 haben wir ohne Kinderfreibetrag gerechnet, für die Steuerklasse 2 mit einem Kinderfreibetrag von 1,0.
ÜBRIGENS:
Ihr Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald Ihr Gehalt auf knapp 2.000 Euro im Monat sinkt. Das ergibt sich aus den Beträgen. Sie als Arbeitnehmer/in müssen nicht tätig werden.
Mehrere Minijobs oder Minijob + Midijob
Spannend wird es, wenn man mehrere Minijobs oder einen Midijob plus Minijob hat. Verdienen Sie mit allen Jobs zusammen mehr als 538 Euro, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs mehr. Eine Steuererklärung müssen Sie dann ebenfalls machen. Verdienen Sie trotz mehrerer Jobs nicht mehr als 2.000 Euro, gilt für Sie weiterhin der Übergangsbereich für die Sozialversicherungsbeiträge.