Steuer-Tipp

So funktioniert die Fünftelregelung

29.01.2025
Dank der Fünftelregelung können Sie bei einer Abfindung oder außerordentlichen Einkünften Steuern sparen. Wir erklären, wie es geht.

Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen, welche Vorteile Ihnen die sogenannte Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung bringt:

Lisa ist Single und kinderlos. Sie hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 26.000 Euro. Außerdem hat sie eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro bekommen.

Entsprechend liegt ihr zu versteuerndes Einkommen insgesamt bei 36.000 Euro. Da es sich bei der Abfindung um außerordentliche Einkünfte handelt, kann Lisa die Fünftelregelung anwenden.

So geht Lisa vor, wenn sie ihre Abfindung versteuern will, die sie für 2024 bekam:

1. Der Finanzbeamte addiert ein Fünftel der Abfindung zum Jahreseinkommen und errechnet die Steuer. 

Jahreseinkommen26.000 Euro
+ ein Fünftel der Abfindung 2.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen
darauf entfallender Steuerbetrag
28.000 Euro
 3.845 Euro

2. Der Finanzbeamte errechnet die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die Abfindung.

zu versteuerndes Einkommen
(ohne Abfindung)
26.000 Euro
darauf entfallender Steuerbetrag 3.293 Euro

3. Der Finanzbeamte bildet die Differenz aus beiden Steuerbeträgen und verfünffacht das Ergebnis. Das ist die Einkommensteuer, die Lisa für die Abfindung zahlen muss.

Steuerbetrag mit Abfindung3.845 Euro
- Steuerbetrag ohne Abfindung3.293 Euro
Unterschiedsbetrag
x 5
552 Euro
2.760 Euro

Lisa zahlt also 3.293 Euro Einkommensteuer auf ihr Jahreseinkommen und 2.760 Euro auf die Abfindung, also insgesamt 6.053 Euro Einkommensteuer.

Fazit: Lisa spart dank der Fünftelregelung 145 Euro

Entscheidet sich Lisa gegen die Fünftelregelung, versteuert sie die 36.000 Euro komplett und zahlt 6.198 Euro Einkommensteuer. Durch die Anwendung der Fünftelregelung spart sie immerhin 145 Euro ein. Dafür muss sie allerdings eine Steuererklärung abgeben, denn seit 2025 darf ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer anwenden. Das macht jetzt nur noch das Finanzamt. 

 

UNSER TIPP:

Je höher das zu versteuernde Einkommen (inklusive der Abfindung) und je größer die Differenz zwischen der Abfindung und dem Gehalt, desto größer ist die Steuerersparnis. Da das Thema Fünftelregelung etwas kompliziert ist, können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft mit Ihren Fragen auch gerne an die Beraterinnen und Berater der VLH wenden: Beratersuche.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.

Ort oder PLZ
Berater finden