Beruf

Telefonkosten und Internetkosten absetzen

16.09.2024
Man kennt es ja: Noch schnell ein berufliches Gespräch mit dem privaten Handy oder im Homeoffice für die Arbeit tätig werden. Lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen?

Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und nutzen Ihr privates Smartphone oder Ihr Festnetztelefon auch für berufliche Gespräche? Gute Nachricht: Dann beteiligt sich der Fiskus an den Telefonkosten. Das gilt auch für das Internet, wenn Sie Ihren privaten Anschluss für berufliche Zwecke nutzen. Die Ausgaben dafür dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen, und zwar bei den Werbungskosten.

Um Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie belegen, dass eine Nutzung Ihres Handys oder Ihrer anderen privaten Anschlüsse aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Oft gibt die Angabe Ihres Berufs dem Finanzamt schon einen Hinweis darauf. Auch Ihre Firma kann einen Nachweis ausstellen. 

Auch wenn Sie vom Homeoffice aus arbeiten oder eine Fortbildung machen, können Sie die Kosten bei Ihrer Steuererklärung ansetzen.

Pauschale für Telefon- und Internetkosten

Sind Sie dazu berechtigt, Telefon- und Internetkosten bei der Steuer abzusetzen, gibt es dafür zwei Möglichkeiten: als Pauschale oder mit Einzelnachweisen.

Pauschal können Sie 20 Prozent der monatlichen Kosten von der Steuer absetzen – allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 20 Euro im Monat beziehungsweise 240 Euro im Jahr. Das gilt nur für die monatliche Flatrate oder andere Einzelnachweise. Anschaffungskosten oder Reparaturen können Sie bei dieser Variante nicht geltend machen.

Einzelnachweis für Telefon- und Internetkosten

Belegen Sie Ihre Telefon- und Internetkosten mit Einzelnachweisen, gibt es im Gegensatz zur Pauschalvariante keinen Maximalbetrag. Das heißt, Sie können die Ausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen – jedoch nur die Kosten, die auch tatsächlich für dienstliche Zwecke anfallen. Das kann ein extra für den Job gekauftes Datenvolumen oder ein zusätzlicher Internetanschluss für Ihr Büro zuhause sein. 

Neben den monatlichen Verbindungskosten können Sie auch gekaufte Geräte wie Smartphones oder Drucker als Werbungskosten angeben. Genau erklärt wird das in unserem Artikel Fiskus sponsert Laptop. Und wie ein Handy beziehungsweise ein Smartphone steuerlich geltend gemacht werden kann, erfahren Sie hier: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.

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