Steuer ABC

Was sind Nebeneinkünfte?

01.07.2024
Was sind Nebeneinkünfte? Und wie versteuert man sie richtig? Hier ist vor allem das Stichwort "privates Veräußerungsgeschäft" spannend.

Nebeneinkünfte sind Gelder, die Sie neben Ihrem regelmäßigen Gehalt einnehmen. Dazu zählen beispielsweise der Nebenverdienst aus einem Nebenjob, Nebeneinkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung. Mehr Infos dazu bekommen Sie, wenn Sie den jeweiligen Links folgen.

Sie können aber auch Nebeneinkünfte aus einem sogenannten privaten Veräußerungsgeschäft haben oder einem gelegentlichen Verkauf von Gegenständen. Was das genau heißt und ob dafür Steuern fällig werden, erklären wir Ihnen gerne:

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt dann vor, wenn Sie beispielsweise ein Grundstück kürzer als 10 Jahre besitzen und dann wieder verkaufen oder wenn Sie Wirtschaftsgüter, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen, innerhalb von 12 Monaten veräußern. Dazu gehören zum Beispiel Edelmetalle und Antiquitäten, also Güter, die schnell an Gewinn zulegen können und mit denen gerne spekuliert wird. Daher wird diese zeitliche Regel auch Spekulationsfrist genannt. Hier gilt:

  • Liegt der Veräußerungsgewinn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft unter 1.000 Euro im Jahr, ist er steuerfrei (bis 2023 waren es 600 Euro).
  • Liegt der Veräußerungsgewinn direkt bei 1.000 Euro oder darüber müssen Steuern gezahlt werden, wenn die Spekulationsfrist noch nicht vorbei ist.

ÜBRIGENS:

In der Steuererklärung müssen Sie Nebeneinkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft in die Anlage SO "Sonstige Einkünfte" eintragen. Hier können Sie auch die Anschaffungskosten oder die Werbungskosten vermerken, um Ihren Gewinn zu reduzieren und so Steuern zu sparen.

Welche Nebeneinkünfte gibt es noch?

Wenn Sie unregelmäßig Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Internet verkaufen, wie zum Beispiel die alten Babysachen Ihrer Kinder, oder wenn Sie den Nippes Ihrer verstorbenen Oma einmalig auf dem Flohmarkt anbieten, dann erzielen Sie meistens keinen Gewinn. Das heißt: Die damaligen Anschaffungskosten waren höher als das, was Sie heute durch den Verkauf einnehmen. Diese Nebeneinkünfte sind daher steuerfrei.

Wenn Sie allerdings Ihren alten Auto-Anhänger oder das Wohnmobil zwei Mal im Jahr für beispielsweise 150 Euro an Ihren Nachbarn vermieten, müssen Sie diese 300 Euro versteuern. Das Finanzamt nennt das "Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände". Nur wenn man mit den Einkünften im Jahr unter 256 Euro bleibt, zählt der Betrag als steuerfrei.

Ebenfalls steuerpflichtig kann der Weiterverkauf mit Gewinn von Tickets für eine Veranstaltung sein, zum Beispiel im Bereich des Sport. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt. Dabei ging es um Eintrittskarten für das Finale der Champions-League im Fußball. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Weiterverkauf von Tickets steuerpflichtig.

ÜBRIGENS:

Ein Gewerbe muss bei einem gelegentlichen Verkauf nicht angemeldet werden.

Und was ist, wenn ich regelmäßig etwas verkaufe?

Sie sind angestellt und nähen in Ihrer Freizeit Kleidung, die Sie online verkaufen. Da Sie "regelmäßig und nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen", sind sowohl Steuern auf die Gewinne fällig als auch eine Gewerbeanmeldung nötig. Genau wie bei jedem und jeder anderen auch, der oder die regelmäßig etwas zum Verkauf anbietet – egal, ob selbstgemacht oder nicht. Infos darüber erhalten Sie beim Gewerbeamt oder von der Industrie- und Handelskammer (IHK).

WICHTIG:

Wenn Sie Nebeneinkünfte durch eine selbstständige Tätigkeit verdienen, können Sie sich nicht mehr durch einen Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Hier müssen Sie sich bei steuerlichen Fragen an eine/n Steuerberater/in wenden.

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