Familienheimfahrten steuerlich absetzen
01.07.2024Sie müssen sich aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nehmen, obwohl Ihre Familie weiterhin zuhause wohnt? Dann fahren Sie vermutlich am Wochenende heim. Im Steuerrecht heißt diese Fahrt vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz Familienheimfahrt.
So eine Familienheimfahrt von der Zweitwohnung nach Hause kostet Geld. Und genau diese Kosten können Sie als sogenannte Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
Voraussetzung für eine Familienheimfahrt
Um Ihre Fahrt nach Hause als Familienheimfahrt absetzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen angestellte/r Arbeitnehmer/in oder Beamt/in sein.
- Sie haben einen anerkannten Zweitwohnsitz, das heißt: Sie haben sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung genommen, die vom Finanzamt anerkannt wird. Außerdem ist ihr Hauptwohnsitz weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt.
- Sie fahren nicht mit dem Firmenwagen nach Hause, sondern mit dem eigenen Auto, der Bahn oder dem Bus.
Kinder, Lebens- oder Ehepartner/in sind keine nötigen Voraussetzungen für eine Familienheimfahrt.
Familienheimfahrten steuerlich absetzen - so geht's
Wichtig: Pro Woche können Sie nur die Kosten für eine einzige Familienheimfahrt absetzen. Dabei gilt die Entfernungspauschale, also 30 Cent pro Kilometer für die Hinfahrt. Die Rückfahrt können Sie nicht absetzen.
Die Summe Ihrer Kosten tragen Sie unter dem Stichwort „doppelte Haushaltsführung“ in die Steuererklärung ein. Ab 2023 gibt es dafür sogar eine eigene Anlage mit dem Titel: Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.
Kostenlose Familienheimfahrten von der Steuer absetzen
Sie dürfen für Ihre Familienheimfahrten auch dann 30 Cent pro Kilometer berechnen, wenn Sie dafür nichts bezahlen – zum Beispiel wenn Sie eine Zug- oder Busfahrkarte von Ihrer Oma geschenkt bekommen oder wenn Sie von einem Kollegen mitgenommen werden. Das hat der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht für Steuern in Deutschland, 2013 entschieden.
Wichtig: Das gilt nicht, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Familienheimfahrt bezahlt. Für solche Geschenke müssen Sie im Zweifelsfall sogar Einkommensteuer zahlen, schließlich ist das wie eine versteckte Gehaltserhöhung.
Familienfahrten mit dem Firmenwagen sind nicht absetzbar
Wer mit dem Firmenwagen nach Hause fährt, kann seine Familienheimfahrten nicht von der Steuer absetzen. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie die Autos Ihrer Firma auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen Sie dafür Einkommensteuern zahlen. Wie das genau funktioniert, erklärt unsere Artikel Geld sparen mit dem Dienstwagen.
Sie bekommen Besuch: Umgekehrte Familienheimfahrt
Richtig knifflig wird es bei den sogenannten "umgekehrten Familienheimfahrten", wenn also der/die Ehepartner/in oder die Familie zum zweiten Wohnsitz kommt und Sie besucht. Die Kosten dafür werden nur dann anerkannt, wenn Sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht nach Hause fahren konnten. Solche beruflichen Gründe können sein: Bereitschaftsdienst, Wochenenddienst, eine Fortbildung oder eine Anweisung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Allein Ihre "Belastung" durch die ständigen Heimfahrten gilt nicht als beruflicher Grund.
Wichtig: Bei der "umgekehrten Familienheimfahrt" werden die Kosten nicht unter den Kosten für die doppelte Haushaltsführung in die Steuererklärung eingetragen, sondern allgemein als Werbungskosten.
Familienheimfahrten bei Auswärtstätigkeit
Sogenannte Auswärtstätigkeiten sind aus steuerlicher Sicht immer interessant. Warum? Weil Arbeitnehmende in diesem Fall alle gefahrenen Kilometer absetzen können und nicht nur die einfache Fahrtstrecke wie bei Fahrten zum normalen Arbeitsplatz. Ebenso können bei einer Auswärtstätigkeit auch Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch sinken die Steuern und eine Erstattung winkt.
Eine Auswärtstätigkeit, auch Dienstreise genannt, kann beispielsweise Ihre Arbeit auf einer Baustelle oder eine Fortbildung sein. Die Fahrten können Sie dann komplett absetzen, also Hin- und Rückfahrt. Zumindest dann, wenn Sie mit dem privaten Pkw oder Motorrad fahren oder Bus und Bahn nutzen.
Ob bei einer längeren Dienstreise auch die Fahrtkosten für Besuche Ihrer Familie angesetzt werden können, hängt stark von den Umständen ab. Sie brauchen schon eine gute Begründung. Und wenn es nur eine kurze Dienstreise ist, kann es beim Finanzamt schwierig werden.