Mitglied bei der VLH werden
Um eine Steuererklärung machen zu lassen, müssen Sie nicht unbedingt zu einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin gehen. Auch Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH sind eine Option. Doch wie die Bezeichnung schon vermuten lässt: Damit Sie bei uns umfassend beraten werden können, müssen Sie VLH-Mitglied werden. Nur so haben wir die gesetzliche Beratungsbefugnis (§ 4 Steuerberatungsgesetz), um Ihre Einkommensteuererklärung machen zu dürfen.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft
Mitgliedschaft bedeutet für uns Gemeinschaft, zusammen auf ein Ziel hinarbeiten und kontinuierliche Unterstützung. Genau das erhalten Sie bei uns. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihre Steuererklärung und holen das beste Steuerergebnis für Sie raus. Sie zahlen dafür nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet. Damit stehen Ihnen unsere Leistungen das ganze Jahr zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten.
Benötigen Sie unsere Leistungen nicht mehr, dann ist das auch kein Problem: Kündigen können Sie Ihre VLH-Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Dafür muss die Kündigung nur bis zum 30. November bei uns eingegangen sein. Weitere Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet unsere FAQ-Liste.
Wen dürfen wir beraten
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir in vielen Fällen der geeignete Dienstleister für Sie.
Das heißt aber auch: Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten. So steht es im Steuerberatungsgesetz.
Das persönliche Erstgespräch
Im ersten gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater werden Sie umfassend über die VLH-Mitgliedschaft aufgeklärt. Außerdem wird anhand Ihrer Jahreseinnahmen aus dem Vorjahr Ihr persönlicher Mitgliedsbeitrag berechnet. Bringen Sie dafür am besten alle Unterlagen mit, die in unserer Checkliste auf Sie zutreffen.
Haben Sie sich daraufhin für eine Mitgliedschaft entschieden, können wir sofort mit Ihrer Steuererklärung beginnen und das optimale Steuerergebnis für Sie herausholen.
Keine Lust auf einen persönlichen Besuch? Dann geht das Ganze natürlich auch online. Laden Sie einfach Ihre Unterlagen hoch und lassen Sie sich Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag digital berechnen. Unsere Berater/innen sind trotzdem im Hintergrund für Sie da. So holen wir gemeinsam das beste Ergebnis für Sie raus.
Das sagen die Mitglieder der VLH
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.