Häufige Fragen zur VLH
Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen, zum persönlichen Beratungsgespräch oder zur Mitgliedschaft? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Antworten erscheinen, wenn Sie auf den Pfeil nach unten klicken.
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Unsere Leistungen für Sie:
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
- Das ganze Jahr über sind wir für Sie da – ohne Zusatzkosten.
- Wir stellen sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen für Sie.
- Wir berechnen Ihre Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Im Zweifel legen wir Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
- Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Im Streitfall reichen wir für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein.
Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.
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Beratung vor Ort
- Beraterin oder Berater aussuchen
- Termin vereinbaren
- Mitglied werden
ODER
Online-Steuererklärung
- Einkünfte und Ausgaben eintragen
- Angebot erhalten
- Mitglied werden
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Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
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Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 385 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.
Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.
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Wählen Sie selbst aus, wer Sie persönliche beraten soll: Bei rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland gibt es sicher auch eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe.
Und so geht’s: Geben Sie in unserer Beratersuche die eigene Postleitzahl oder Stadt ein und studieren Sie in aller Ruhe die Ergebnisliste. Mit Klick auf das Webseiten-Symbol kommen Sie zum persönlichen Internetauftritt der jeweiligen Beraterin oder des jeweiligen Beraters. Dort finden Sie die Kontaktdaten, Informationen rund um die Beratungsstelle und eine Anfahrtsbeschreibung.
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Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?
Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.
Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.
Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.
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Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch:
Checkliste für das erste Beratungsgespräch (in mehreren Sprachen)
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Sie sind jetzt selbstständig oder betreiben eine Photovoltaikanlage? Sie bekommen ab sofort eine Aufwandsentschädigung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder haben Einnahmen aus Vermietung? In solchen und weiteren Fällen brauchen wir einen Nachweis von Ihnen. Welche Nachweise das sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Bitte beachten Sie, dass dafür Ihre Kündigung in Textform bis zum 30. November bei uns eingegangen sein muss. Kündigungen, die nach dem 30. November bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden? Das bedauern wir sehr, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Nutzen Sie gerne unser Online-Formular für Ihre Kündigung.