Wissenswert

Eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Top 5 Steuer-Infos

30.05.2024
Wir verraten Ihnen fünf top Steuer-Infos zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaft.

Im Sommer 2001 wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführt. Seither konnten gleichgeschlechtliche Paare wie bei der Ehe eine Verbindung fürs Leben eingehen. 2017 folgte dann das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Das heißt: Dass seit dem 1. Oktober 2017 auch Personen des gleichen Geschlechts eine zivilrechtliche Ehe eingehen dürfen und bestehende Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden können. Es gilt die „Ehe für alle“. Eine neue Lebenspartnerschaft kann seit dem nicht mehr eingetragen werden. 

Bereits 2013 fand die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartner/innen mit Ehepartner/innen statt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 wurde per Gesetz die eingetragene Lebenspartnerschaft einer zivilrechtlichen Ehe gleichgestellt. Seit dem gelten für Lebenspartner/innen dieselben steuerlichen Regelungen wie für Ehepartner/innen.   

Wie eingetragene Lebenspartner/innen davon profitieren konnten und können, zeigt Ihnen unsere Top 5 Steuerinfos:

1. Mit der Zusammenveranlagung des Ehegatten-Splitting nutzen

Bis zum Richterspruch aus Karlsruhe 2013 galten eingetragene Lebenspartner als alleinstehend – zumindest im Steuerrecht. Weil manche "Alleinstehenden" keine Steuererklärung abgeben müssen, hatten einige Lebenspartner/innen das bislang auch nicht gemacht. Jetzt konnten sie das bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen, und zwar gemeinsam als zusammenveranlagtes Paar

Bei einer Zusammenveranlagung gibt das Paar eine gemeinsame Steuererklärung ab und wird damit steuerlich wie eine Person behandelt. Das bedeutet auch: Ein paar Wochen nach Abgabe der Steuererklärung gibt es nur einen gemeinsamen Steuerbescheid. Der Vorteil: Das Finanzamt kann für die eingetragenen Lebenspartner/innen das Ehegatten-Splitting anwenden. 

2. Steuervorteile durch „Ehe für alle“ seit 2017

Als 2017 die „Ehe für alle“ beschlossen wurde und sich eigentragende Lebenspartner/innen ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen konnten, hatte das auch steuerliche Auswirkungen. Konkret bedeutet das, dass gleichgeschlechtliche Eheleute die Chance hatten sich doch noch rückwirkend gemeinsam veranlagen zu lassen und somit den Ehegatten-Splitting-Vorteil zu nutzen. Neu war dabei, dass das nun auch für die Jahre galt, in denen sie bereits verpartnert waren und ihre Steuerbescheide bestandskräftig erhalten hatten. 

Voraussetzung dafür war allerdings, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum 31. Dezember 2019 in eine Ehe umgewandelt wurde. Zudem mussten bis spätestens Ende 2020 alle nötigen Anträge beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. 

ÜBRIGENS:

Im Jahr 2022 haben insgesamt 10.043 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet, davon wurden 4.664 Ehen zwischen Männern und 5.379 zwischen Frauen geschlossen. Darunter waren insgesamt 855 Umwandlungen von Lebenspartnerschaften.

3. Steuerklasse: Wann sich der Wechsel lohnt

Eine Heirat, geändertes Gehalt während der Lebenspartnerschaft oder ein Kind: Ändert sich die Lebenslage der Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen, kann der Steuerklassen-Wechsel viel Geld bringen.

Welche Kombinationen Ihnen Vorteile bringen, wie Sie generell vorgehen und welche Termine Sie beachten sollten, das zeigt Ihnen unser Artikel Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.

ÜBRIGENS:

Neben Lebenspartner/innen können nur Eheleute ihre Steuerklasse aktiv wechseln.

4. Gnadensplitting auch für Lebenspartner/innen

Für das Jahr, in dem Ihr/e Lebenspartner/in verstorben ist, können Sie noch das Ehegattensplitting nutzen. Im darauf folgenden Jahr werden Sie dann mit dem sogenannten Gnadensplitting versteuert. Das heißt, dass Sie noch ein weiteres Jahr lang den günstigeren Steuertarif nutzen dürfen. Danach erlischt dieser Vorteil. 

5. Steuererklärung von der VLH machen lassen und entspannt zurücklehnen

Unsere Beraterinnen und Berater kennen alle Steuervorteile, die Ihnen als eingetragene Lebenspartner zustehen. Eine unserer rund 3.000 Beratungsstellen gibt es sicher auch in Ihrer Nähe. Nutzen Sie einfach unsere Beratersuche und vereinbaren Sie einen Termin!

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