Steuer-Tipp

Steuerklasse IV (4) mit Faktor: Das sind die Vorteile

30.05.2024
Verdienen Ehepaare sehr unterschiedlich, bietet sich Steuerklasse IV (4) mit Faktor an. Der Vorteil: Steuernachzahlungen werden meistens vermieden.

Früher konnten sich Ehepaare zwischen zwei möglichen Steuerklasse-Kombinationen entscheiden:

  • Steuerklasse III (3) und V (5) oder
  • Steuerklasse IV (4) und IV (4).


Seit 2010 dürfen Ehepaare zusätzlich eine Kombination aus Steuerklasse IV (4) und IV (4) mit Faktor wählen. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch zwölf geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Somit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden. 

Ein Beispiel: Anna arbeitet nur wenige Stunden pro Woche als Midijobberin und kümmert sich ansonsten hauptsächlich um die Kinder, während Sven in Vollzeit arbeiten geht. Schaut man sich das Nettoeinkommen der beiden an, dann trägt Anna ungefähr 24 Prozent dazu dabei und Sven 76 Prozent. Das ist ein großer Unterschied. Als die beiden heiraten, werden sie automatisch Steuerklasse IV (4) und IV (4) ohne Faktor zugeteilt. Wechseln sie allerdings in Steuerklasse IV (4) und IV (4) mit Faktor, erhält Sven von nun an mehr Netto, während Annas Verdienst gleich bleibt. Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung steht zur Erkennung bei beiden je ein Faktor von 0,740.

Fazit: Steuerklasse 4 mit Faktor sorgt dafür, dass sich die Lohnsteuerlasten innerhalb der Partnerschaft gerechter verteilen. Denn jede/r zahlt nur den Lohnsteueranteil, den er/sie am gemeinsamen Einkommen hat. 

Würden Sven und Anna die Steuerklassen-Kombination III (3) und V (5) wählen, hätten sie zwar zusammen monatlich mehr Nettoeinkommen, müssten aber mit einer Steuernachzahlung rechnen. Außerdem verteilen sich hier die Lohnsteuerlasten ungerecht innerhalb der Partnerschaft, da Anna in Steuerklasse 5 ungleich höhere Abzüge hat. Aus diesem Grund gibt es auch Überlegungen, diese Steuerklassen-Kombination nicht mehr anzubieten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

ÜBRIGENS:

Wenn Sie sich für Steuerklasse IV (4) mit Faktor entscheiden, sind Sie damit auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Steuerklassen-Kombination clever wählen

Verdient ein/e Ehepartner/in ungefähr 60 Prozent des Familienverdienstes, lohnt sich ein Wechsel in Steuerklasse III (3) und V (5). Der/Die Besserverdienende hat damit in Steuerklasse III (3) deutlich weniger Abzüge. Der Nachteil: Je größer die Schere zwischen den beiden Gehältern ist, desto höher ist am Ende des Jahres meist auch die Steuernachzahlung. Das kann man eventuell mit Wahl der Steuerklassen-Kombination IV mit Faktor umgehen. Das heißt: Steuerklasse IV (4) und IV (4) mit Faktor bietet sich für Paare an, die sehr unterschiedlich verdienen oder bei denen sogar nur eine/r von beiden arbeitet. Daher unser Tipp, sich bei der Wahl der Steuerklasse von Profis beraten zu lassen.

Sind Sie sich unsicher, ob Steuerklasse IV (4) mit Faktor für Sie die richtige Lösung ist?

Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, in Sachen Steuerklasse die für Sie günstigste Lösung zu finden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Suchen Sie sich hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

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