Familienleistungsausgleich: Alles, was Sie wissen müssen
16.09.2024Ein wichtiges Ziel des Bundesfinanzministeriums ist es, Familien zu stärken und zu entlasten. Denn Familien haben mit der Betreuung, Erziehung und dem Unterhalt der Kinder natürlich eine größere finanzielle Belastung als Kinderlose.
Doch wie entlastet das Bundesfinanzministerium Familien konkret? Zum Beispiel durch eine angemessene und gerechte Besteuerung. Um das zu gewährleisten, hat der Staat den sogenannten Familienleistungsausgleich ins Leben gerufen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was das bedeutet.
ÜBRIGENS:
Der Familienleistungsausgleich ist eine Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs.
Das Kernstück des Familienleistungsausgleichs
Die Kernstücke des steuerlichen Familienleistungsausgleichs sind das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Wichtig: Eltern bekommen immer nur eine dieser beiden Leistungen – und zwar die, die finanziell günstiger für sie ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, was sich mehr für Ihre Familie lohnt. Sie müssen dafür nur eine Steuererklärung abgeben.
ÜBRIGENS:
Es gibt sogar ein Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien – das Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG).
Weitere Entlastungen für Familien im Rahmen des Familienleistungsausgleichs
Das war noch nicht alles:
- Im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs steht Familien außerdem der „Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag“ zu. Der sperrige Name kommt daher, dass der Staat davon ausgeht, dass bei Kleinkindern der Betreuungsaufwand überwiegt. Wird das Kind älter, steigt der Erziehungsaufwand, bevor nach dem Schulabschluss in der Regel Ausbildungskosten auf die Eltern zukommen. Für volljährige Kinder können Eltern den Ausbildungsfreibetrag bekommen. Mehr erfahren Sie hier: Ausbildungsfreibetrag – was ist das?
- Darüber hinaus können Eltern Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen. Dazu zählen nicht nur die Ausgaben für Kindergarten oder Hort, sondern auch für den Babysitter, ein Au-Pair oder eine Nanny.
- Seit 2007 kommen Eltern nach der Geburt außerdem in den Genuss des Elterngelds. Das Elterngeld zählt zu den sogenannten Transferleistungen. Das heißt: Der Staat zahlt das Geld, ohne eine Gegenleistung zu fordern. Was Eltern allerdings im Hinterkopf behalten sollten: Auch wenn dieser Lohnersatz selbst steuerfrei ist, erhöht er dennoch den Steuersatz und muss daher in der Regel in die Steuererklärung eingetragen werden.
- Auch Alleinerziehende werden dank Familienleistungsausgleich entlastet: Sie werden in Steuerklasse II (2) eingeordnet und profitieren somit vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.