Steuer ABC

Geburt: Kann ich die Kosten absetzen?

30.05.2024
Hebamme, Arzt, Medikamente: Die Kosten der Entbindung können Sie von der Steuer absetzen – sofern die Krankenkasse das nicht übernimmt.

Die Geburt eines Kindes ist ein unvergessliches Ereignis. Bei aller Aufregung müssen sich werdende Eltern immerhin keine Gedanken ums Geld machen – denn die Kosten für die Entbindung übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Und wenn die Krankenkasse nicht alles übernimmt?

Zahlt Ihre Krankenkasse nicht alle Kosten, können Sie Ihre Ausgaben für die Entbindung von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Rechnungen für Hebamme und Ärztin oder Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Auch die Fahrten zu den Vorsorgeuntersuchungen bei der Frauenärztin, zur ärztlich verordneten Schwangerschaftsgymnastik und ins Krankenhaus für die Entbindung können Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen. All diese Ausgaben gehören zu den "außergewöhnlichen Belastungen".

ÜBRIGENS:

Im Jahr 2023 wurden mit 693.000 Neugeborenen rund 6,2 Prozent Babys weniger geboren als 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist damit die zusammengefasste Geburtenziffer wieder deutlich gesunken. 2022 lag diese bei 1,46 Kindern pro Frau zwischen 15 bis 49 Jahren.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Manche Menschen müssen für Dinge Geld ausgeben, die nicht alltäglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Krankheits- oder auch Pflegekosten. Und eben die Kosten einer Geburt. Solche Ausgaben können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Mit einer Einschränkung: Bis zu einer sogenannten zumutbaren Belastungsgrenze müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen unser Artikel Außergewöhnliche Belastungen.

Kann ich auch die Erstlingsausstattung absetzen?

Nein, Sie können weder die Erstlingsausstattung noch die Umstandskleidung in Ihrer Steuererklärung eintragen. Auch die Kosten für das Einfrieren von Nabelschnurblut oder eine größere Wohnung erkennt das Finanzamt nicht an.

ÜBRIGENS:

Denken Sie daran, Kindergeld zu beantragen! Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, haben wir Ihnen in unserem Artikel Kindergeld: Die Antworten auf die sechs häufigsten Fragen zusammengestellt.

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