Homeschooling: Lässt sich da was absetzen?
29.02.2024Geschlossene Schulen kosten Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht nur Zeit und Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld. Wenn zum Beispiel technische Geräte, wie ein Tablet oder Laptop, für das Homeschooling angeschafft werden müssen, damit der Nachwuchs auch vernünftig arbeiten kann. Auch die Ausgaben für Strom und Gas können sich erhöhen. Da drängt sich bei manchen Betroffenen folgende Frage auf: Kann ich die Kosten für das Homeschooling von der Steuer absetzen?
Kosten für Homeschooling nicht absetzbar
Die Antwort auf die Frage, ob Ausgaben für Homeschooling abgesetzt werden können, ist ernüchternd: Das Steuerrecht bietet keine Möglichkeit, um Kosten für die technische Ausstattung der eigenen Kinder geltend zu machen – egal ob Tablet oder Laptop. Das Gleiche gilt mit Blick auf Strom, Gas, Telefon und Internet.
Zwar hatte die Regierung in der akuten Homeschooling-Phase einige Corona-Hilfen beschlossen, auch für Familien – aber eine steuerliche Vergünstigung mit Blick auf das Thema Homeschooling war nicht dabei. Solche Aufwendungen können also weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
UNSER TIPP:
Arbeitsmittel, die Sie für sich selbst anschaffen und die Sie für Ihren Beruf verwenden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise steuerlich geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
Auch keine Homeschooling-Pauschale
Für Homeschooling wurde während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung auch keine Pauschale beschlossen wie zum Beispiel für Homeoffice. Eltern mit schulpflichtigen Kindern mussten sich also trotz Schulschließungen mit dem Kinderbonus begnügen.
Allerdings existieren andere Möglichkeiten, um als Familie Steuern zu sparen. Welche das sind, können Sie in unserem Artikel zum Familienleistungsausgleich nachlesen.
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Homeschooling und Betreuung
Ein anderer Aspekt für Berufstätige: Nicht alle Eltern können im Fall von Schulschließungen einfach zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Wenn Sie wegen geschlossener Schulen oder auch geschlossener Kindertagesstätten eine kostenpflichtige Betreuung für Ihre Kinder organisieren mussten, lassen sich die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Kinderbetreuungskosten – was kann ich absetzen?