Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Kosten für Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Ab ins Ausland – der Traum vieler Schulabgänger. Wenn Ihr Kind als Au-pair arbeitet, haben Sie nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Kindergeld.