Steuer-Tipp

Steuer-Erstattung nicht vom Ex kassieren lassen

01.07.2024
Sie lassen sich scheiden? Beantragen Sie, dass das Finanzamt Ihre Steuererstattung aufteilt!

Nehmen wir einmal an, Sie haben gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin die Steuererklärung abgegeben. Im Steuerrecht heißt das Zusammenveranlagung. Während das Finanzamt Ihre Unterlagen bearbeitet, trennen Sie sich und wollen sich scheiden lassen. Oder: Obwohl Ihre Euch vor ein paar Wochen getrennt habt, wollt Ihr die Steuererklärung für das letzte Jahr noch zusammen abgeben, um vom Ehegattensplitting zu profitieren. 

Gerade in Trennungssituationen müssen Sie das Finanzamt rechtzeitig informieren, auf wessen Konto die steuerliche Rückerstattung überwiesen werden soll. Machen Sie das nicht, wird es ziemlich schwierig, die Nachzahlung nachträglich aufzuteilen und – wenn ein Rosenkrieg droht –den eigenen Anteil zurückzubekommen.

Formlosen Antrag stellen

Wenn Sie wollen, dass Ihre Steuererstattung getrennt überwiesen wird, obwohl Sie zusammen die Steuererklärung machen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen – im besten Fall direkt bei der Abgabe der Steuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann aus, wie viel Rückerstattung zum Beispiel dem Ehemann und wie viel der Ehefrau zusteht und überweist jedem die entsprechende Summe.

UNSER TIPP:

Für Ihren formlosen Antrag gibt es keine Vorlage. Schreiben Sie einen Brief an Ihr zuständiges Finanzamt, in dem Sie einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 218 Abs. 2 AO stellen. Weisen Sie darauf hin, dass Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, zwar Gesamtschuldner/innen sind (§ 44 Abs. 1 AO), aber nach § 37 Abs. 2 AO nicht Gesamtgläubiger/innen eines Erstattungsanspruchs. Geben Sie im Schreiben für beide Ehepartner/innen jeweils an: Name, Steuer-ID, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung.

Der Paragraf § 218 Abs. 2 AO gilt eigentlich nur bei einer Nachzahlung, doch kann er auch hier angewandt werden, damit das Finanzamt Bescheid weiß.

Machen Sie sich eine Kopie des unterschriebenen Schreibens und verschicken Sie den Brief per Einschreiben, am besten mit Rückschein. So können Sie nachweisen, dass und wann Sie das Finanzamt informiert haben. Noch leichter geht es, indem Sie das Schreiben direkt digital per ELSTER an das Finanzamt schicken. 

Wenn Sie als (ehemaliges) Ehepaar keine Steuern zurückbekommen, sondern nachzahlen müssen, rechnet das Finanzamt übrigens in der Regel nicht aus, wer wie viel zahlen muss. Dann müssen Sie einen sogenannten Aufteilungsbescheid beantragen.

Ex-Partner/in darf Steuererstattung behalten

Sie müssen den Antrag an Ihr Finanzamt geschickt haben, bevor die steuerliche Rückerstattung beispielsweise auf dem Konto Ihres Ex-Partners oder Ihrer Ex-Partnerin gelandet ist. Ist das Geld bereits überwiesen, ist es zu spät für eine Aufteilung. Im schlimmsten Fall will Ihr ehemaliger Ehemann oder Ihre ehemalige Ehefrau das Geld komplett behalten – und darf es aus steuerrechtlicher Sicht auch.

Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, und das Finanzamt muss Ihnen den Betrag auch nicht erneut erstatten. Es empfehlt sich in diesem Fall Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu halten. 

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