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Kalte Progression: Was ist das, und wie soll sie abgeschafft werden?

15.01.2024
Die Bundesregierung hat bereits 2022 einen Abbau der kalten Progression beschlossen, beginnend ab 1. Januar 2023. Was verbirgt sich hinter dem Begriff, und wie soll die kalte Progression abgeschafft werden?

Zusammenfassung

  • Die kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung.
  • Dabei wird eine Gehaltserhöhung durch die Inflation ganz oder teilweise aufgefressen und führt dennoch zu einer höheren Besteuerung.
  • Die Bundesregierung will die kalte Progression ab 2023 ausgleichen und damit 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger entlasten.
  • Dafür sollen der Grundfreibetrag, das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Spitzensteuersatz erhöht werden.

Stark vereinfacht steckt hinter dem Begriff „kalte Progression“ Folgendes: Obwohl man eine Gehaltserhöhung bekommen hat, kann man sich weniger leisten. Schuld an diesem Phänomen sind zwei Faktoren:

  • Die Steuerprogression: Je mehr Gehalt man in Deutschland verdient, desto höher wird der persönliche Steuersatz.
  • Die Inflation: Da die Preise für Waren und Dienstleistungen kontinuierlich steigen, nimmt die Kaufkraft des vorhandenen Geldes stetig ab.

Definition: Kalte Progression

Das Bundesfinanzministerium bezeichnet die kalte Progression als „eine Art schleichende Steuerhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt“. Das führt zu dem unschönen Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

Wie sieht ein Beispiel für die kalte Progression aus?

Ina ist Single und in Steuerklasse I. Als Beispiel nehmen wir das Jahr 2023. Ina verdiente zunächst 3.500 Euro brutto pro Monat. Für 2023 hatte sie eine Gehaltserhöhung von 3,00 Prozent erhalten: Das waren 105 Euro mehr Bruttogehalt im Monat. Allerdings blieben netto von den 105 Euro nur 57,43 Euro übrig. Denn während Inas Bruttogehalt um drei Prozent stieg, kletterte ihr Nettogehalt nur um 2,47 Prozent.

Das liegt daran, dass Ina mit 3.605 Euro Einkommen einen höheren Steuersatz bezahlen musste als mit 3.500 Euro. Die Steuerbelastung wächst prozentual stärker als das Bruttoeinkommen. In Zahlen: Der durchschnittliche Steuersatz von Ina stieg durch die Gehaltserhöhung von 14,55 Prozent auf 14,9 Prozent (ohne Kirchensteuer).

Und dann kommt auch noch die Inflation dazu: Liegt diese beispielsweise bei 1,00 Prozent – das war im Januar 2021 der Fall –, bleiben Ina von ihren 2,35 Prozent mehr Nettogehalt lediglich 1,35 Prozent übrig (2,35 – 1,00). Allerdings ist die Inflationsrate 2022 kontinuierlich angestiegen – beispielsweise lag sie im Dezember 2022 bei 8,1 Prozent. Somit blieb Ina von der Gehaltserhöhung gar nichts übrig – im Gegenteil, sie hatte noch weniger Geld zur Verfügung als bisher. Und 2023 lag die Inflationsrate sogar noch höher. 

Wer ist von der kalten Progression besonders betroffen?

Vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen leiden unter der kalten Progression. Das liegt am deutschen Einkommensteuersystem: Einkommen bis zum Grundfreibetrag – dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro) – sind steuerfrei. Aber schon der erste Euro über dem Grundfreibetrag wird mit 14 Prozent besteuert.

Die Progressionskurve verläuft nach dem Grundfreibetrag zunächst recht steil nach oben, bevor sie dann abflacht. Und von diesem Abflachen profitieren vor allem Spitzenverdiener: Ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro) bleibt der Steuersatz konstant bei 42 Prozent. Erst bei einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro (Stand 2023 und 2024) kommen weitere 3 Prozent dazu, also dann insgesamt 45 Prozent als Höchstgrenze. Deshalb wirkt sich die kalte Progression bei gut Verdienenden deutlich weniger aus als bei Arbeitnehmenden mit geringerem Einkommen.

Wie soll die kalte Progression abgebaut werden?

Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner ist der Ausgleich der kalten Progression ein Gebot der Fairness. Die hohe Inflation belaste vor allem Geringverdienende und die arbeitende Mitte, sagte er 2022. Zudem bezeichnete er die kalte Progression als „eine Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss“, und das dürfe nicht sein. Deshalb sollte die kalte Progression ab 1. Januar 2023 ausgeglichen werden. Das heißt, die kalte Progression für 2022 sollte im Tarif 2023 und die kalte Progression für 2023 im Tarif 2024 ausgeglichen werden.

Erreicht werden soll der Abbau der kalten Progression durch folgende Maßnahmen:

Dadurch wird laut Bundesregierung die Steuerlast an die Inflation angepasst, und zwar für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Letztendlich sollen alle Menschen, die Einkommensteuer bezahlen, vom Ausgleich der kalten Progression profitieren – besonders aber Familien, Geringverdienende, Arbeitnehmende sowie Rentnerinnen und Rentner. Die durchschnittliche Entlastung pro Person liegt nach Angaben der Bundesregierung bei 192 Euro im Jahr.

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