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Erstattung der Abgeltungssteuer mit Bank-Nachweis

01.07.2024
Wer zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt hat, kann sich sein Geld über eine Steuererklärung zurück holen. Wir erklären, wie das geht.

Die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent müssen Sie immer dann bezahlen, wenn Sie als Single mehr als 1.000 Euro (bis 2022 waren es 801 Euro) Kapitalerträge haben. Kapitalerträge sind zum Beispiel Zinsen oder Dividenden aus Aktien. Der fällige Steuerbetrag wird direkt von den Bank- und Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Sie erhalten dann zum Jahresende dafür eine Steuerbescheinigung.

Nun kann es vorkommen, dass Sie Abgeltungssteuer bezahlt haben, obwohl Sie das gar nicht oder nur in geringerer Höhe gemusst hätten. Zwei Fälle sind denkbar:

  1. Sie haben Geld bei mehreren Banken angelegt und vergessen, einer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder haben die Freistellungsaufträge falsch verteilt. Deshalb haben Sie Abgeltungssteuer bezahlt, obwohl Ihre Kapitalerträge eigentlich geringer als 1.000 Euro (bzw. 801 Euro) sind.
     
  2. Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent. Dann haben Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt und können sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen.

Anlage KAP ausfüllen und Abgeltungssteuer erstatten lassen

Einer dieser Fälle ist bei Ihnen eingetreten? Dann füllen Sie die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aus und legen Sie diese Ihrer Steuererklärung bei. Das Finanzamt prüft dann ob und wie viel Steuern Sie zu viel bezahlt haben und erstattet Ihnen den entsprechenden Betrag.

Wichtig: Jahressteuerbescheinigung des Finanzinstituts

In der Regel bekommen Sie von Ihrem Finanzinstitut eine Jahressteuerbescheinigung zugeschickt. Oft wird diese aber auch nur in digitaler Form im Online-Konto zur Verfügung gestellt. Aus der Bescheinigung muss genau hervorgehen, wie viel Steuern von der Bank einbehalten wurden. Tragen Sie die Werte in der Anlage KAP ein und bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigung gut auf, falls das Finanzamt Fragen zu Ihrer Steuererklärung hat. Denn wenn das Finanzamt einen Nachweis zu Ihren Kapitalerträgen sehen möchte, reicht zum Beispiel ein Sparbuch nicht aus, das Finanzamt möchte die Jahressteuerbescheinigung sehen.

ÜBRIGENS:

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung hilft beim Steuern sparen. Denn damit können Sie eine höhere Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer erreichen. Einzige Voraussetzung: Sie erzielen so geringe Einkünfte, dass Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. 

Steuern machen lassen!

Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

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