Nichtveranlagungs­bescheinigung – was ist das?

15.01.2024
Wer wenig verdient, aber hohe Kapitalerträge hat, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wir zeigen, was das bringt.

In Deutschland gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum ab – sorgt also dafür, dass allen deutschen Steuerzahler/innen genug Geld für den „alltäglichen Mindestbedarf“ für beispielsweise Ernährung, Kleidung und Miete bleibt. Aktuell, also 2024, sind für Singles 11.604 Euro und für Verheiratete 23.208 Euro pro Jahr steuerfrei.

Wer neben dem Gehalt auch noch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden hat, muss diese Einkünfte zum Gehalt dazu addieren. Bleibt man dann trotzdem unter dem Grundfreibetrag, lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Denn wer wenig verdient und hohe Kapitalerträge hat, kann eine solche Bescheinigung beantragen und Steuern sparen.

Warum lohnt sich die Nichtveranlagungs­bescheinigung?

Um zu verstehen, warum sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt, muss man an anderer Stelle beginnen: Grundsätzlich steht jedem Sparer und jeder Sparerin ein sogenannter Sparerfreibetrag zu. Das bedeutet: Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro im Jahr (bis 2022 waren es 801) sind für Singles steuerfrei – erst wenn der Gewinn darüber liegt, wird die sogenannte Abgeltungssteuer fällig. Das heißt: Auf jeden Euro, der über 1.000 Euro liegt, müssen Sie 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel rund um die Abgeltungssteuer.

ÜBRIGENS:

Ehepaaren steht übrigens ein Freibetrag von 2.000 Euro zu. Bis 2022 waren es 1.602 Euro.

Mit einer Nichtveranlagungs­bescheinigung können Sie auch höhere Kapitalerträge als 1.000 Euro haben, zum Beispiel 1.100 Euro, und müssen trotzdem keine Steuern bezahlen. Denn diese Bescheinigung stellt Sie von der Abgeltungssteuer frei.

Wichtig: Voraussetzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Im Überblick:

zu versteuerndes Einkommen < Grundfreibetrag → Nichtveranlagungsbescheinigung:
Kapitalerträge sind über die Grenze von 1.000 Euro hinaus steuerfrei

zu versteuerndes Einkommen > Grundfreibetrag → Freistellungsauftrag:
Kapitalerträge bis 1.000 Euro bleiben steuerfrei

Für wen lohnt sich die NV-Bescheinigung besonders?

Die Bescheinigung lohnt sich also vor allem für Menschen mit geringen Einkünften. Dazu gehören beispielsweise Rentner/innen, Studierende und Minijobber/innen.

Wo bekomme ich eine Nichtveranlagungs­bescheinigung her?

Bei Ihrem Finanzamt bekommen Sie einen zweiseitigen Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Neben allgemeinen Informationen wie Name und Adresse, Angaben zum Ehepartner und Kindern, tragen Sie dort Ihre ganzen Einkünfte – also alles, was Sie in einem Jahr an Geld bekommen – ein.

Das Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“, wie es ganz offiziell heißt, finden Sie auch bei ELSTER sowie online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

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Prüft das Finanzamt alle Angaben?

Das Finanzamt kann prüfen, ob Ihre Angaben auch wirklich stimmen. Denn seit 1. Januar 2013 sind alle Banken dazu verpflichtet, die Kapitalerträge beziehungsweise die Freistellungsaufträge ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. So kann das sogar nachträglich nachvollziehen, ob Sie Ihre freigestellte Kapitalerträge korrekt angegeben haben.

Muss ich die NV-Bescheinigung bei der Bank abgeben?

Sobald Sie vom Finanzamt Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen haben, müssen Sie die Bescheinigung an Ihre Bank weiterleiten. Ihre Bank darf Ihnen danach Ihre Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer auszahlen. Wichtig: Haben Sie Kapitalerträge bei mehreren Banken, muss natürlich jede Bank die NV-Bescheinigung erhalten.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Grundsätzlich wird die Nichtveranlagungsbescheinigung für drei Jahre ausgestellt und sie endet zum Jahresende des dritten Jahres. Ist diese Zeit vorbei, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ändert sich Ihre finanzielle Situation – Sie haben höhere Einkünfte als früher – müssen Sie die Bescheinigung zurückgeben. Auch das Finanzamt kann die Nichtveranlagungsbescheinigung zurückfordern. Ist das der Fall, müssen Sie zu Ihrer Bank gehen und die Nichtveranlagungsbescheinigung dort wieder abholen.

ÜBRIGENS:

Sollten Ihre Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen, können Sie keine NV-Bescheinigung beantragen. Denken Sie deshalb unbedingt daran, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen – so bleiben Ihre Kapitalerträge immerhin bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei.

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