Sparer-Pauschbetrag: Kapitalerträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei
08.12.2023Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Ebenfalls seit 2009 können Anleger/innen den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag und sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleiben. Daher wird er auch Sparerfreibetrag genannt.
Höhe des Sparer-Pauschbetrags abhängig vom Familienstand
Wie hoch der Sparer-Pauschbetrag ausfällt, hängt vom Familienstand ab:
- Singles steht ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zu (2022: 801 Euro).
- Ehepaare haben Anspruch auf den doppelten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr (2022: 1.602 Euro).
Wenn Sie vom Sparer-Pauschbetrag profitieren möchten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Vergessen Sie den Freistellungsauftrag, zieht die Bank Ihnen ab dem ersten Euro Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge ab. Greift der Sparer-Pauschbetrag, müssen Sie erst Steuern zahlen, wenn Sie mehr als 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr haben (2022: 801 Euro).
ÜBRIGENS:
Mit den 1.000 Euro des Sparer-Pauschbetrags sind alle Werbungskosten in Zusammenhang mit den erzielten Kapitaleinkünften – wie zum Beispiel Aufwendungen für Beratung oder Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung – abgegolten. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten ist nicht möglich.
Sparer-Pauschbetrag in der Kritik
Der Sparer-Pauschbetrag steht immer wieder in der Kritik. Denn in Zeiten der Niedrigzinspolitik kamen nur noch wenige Sparer/innen mit Zinsen, Dividenden und Co. über den Sparerfreibetrag – es profitieren also vor allem reiche Anleger/innen. Weiterer Kritikpunkt ist, dass der Sparer-Pauschbetrag von 2009 bis 2022 konstant blieb und nicht beispielsweise regelmäßig an die Inflation angepasst wurde.
Erst mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Eheleute sowie Lebenspartner/innen beschlossen.
ÜBRIGENS:
Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden laut Bundesfinanzministerium 2023 automatisch um knapp 25 Prozent erhöht; natürlich nur bis zur maximalen Höhe von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Es empfiehlt sich aber, seine jährliche Zinsbescheinigung oder Kapitalertragsteuer-Bescheinigung zu prüfen.
Kapitalertragsteuer zurückholen
Bis 2009 galt der Sparerfreibetrag
Bis zur Einführung des Sparer-Pauschbetrags gab es in Deutschland den Sparerfreibetrag, manchmal auch Zinsfreibetrag genannt. Der Sparerfreibetrag hatte eine Höhe von 750 Euro, hinzu kam ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro. Bis 2009 konnten die Werbungskosten rund um die Kapitaleinkünfte in voller Höhe angegeben werden.