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Teileinkünfteverfahren: Das müssen Sie beachten

30.09.2024
Sie erhalten eine Gewinnausschüttung oder veräußern einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft? Dann müssen Sie mit dem Teileinkünfteverfahren rechnen. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick.

In Deutschland gilt bei Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinsen die Abgeltungssteuer. Doch es gibt Ausnahmen: Wer Anteile an Kapitalgesellschaften verkauft oder betriebliche Beteiligungserträge wie Gewinnausschüttungen erhält, fällt unter das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Dabei werden nur 60 Prozent der Ertrage besteuert, während 40 Prozent steuerfrei bleiben.

ÜBRIGENS:

Das Teileinkünfteverfahren hat 2009 das bis dahin gültige Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Sie stolpern im Internet deshalb auch heute noch über das Stichwort Halbeinkünfteverfahren. 

Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren wird in diesen Fällen angewendet:

  • Betriebliche Beteiligungen: Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, greift das Teileinkünfteverfahren bei Gewinnausschüttungen oder einem Verkauf dieser Anteile.
  • Private Beteiligungen ab 1 Prozent: Wenn die Beteiligungsquote mindestens 1 Prozent beträgt und der Anteilseigner oder die Anteilseignerin für die Gesellschaft tätig ist, kann das Teileinkünfteverfahren auf Antrag genutzt werden.
  • Private Beteiligungen ab 25 Prozent: Auch bei Privatvermögen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 Prozent besteht die Möglichkeit, das Teileinkünfteverfahren zu wählen.

ÜBRIGENS:

Privatanleger/innen sind normalerweise nicht vom Teileinkünfteverfahren betroffen, da es hauptsächlich bei betrieblichen Beteiligungen greift. Ihre Kapitalerträge, wie Zinsen oder Dividenden, werden mit der Abgeltungssteuer besteuert und Sie können den Sparer-Pauschbetrag nutzen.

So funktioniert das Teileinkünfteverfahren

Wenn das Teileinkünfteverfahren angewendet wird, müssen Sie 60 Prozent der Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. 40 Prozent bleiben steuerfrei. Gleichzeitig sind auch die damit verbundenen Werbungskosten zu 60 Prozent absetzbar.

Wahlrecht genau abwägen

Halten Sie Anteile im Privatvermögen und haben ein Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren, sollten Sie beide Optionen sorgfältig prüfen. Bei hohen Werbungskosten oder einem niedrigeren persönlichen Steuersatz kann das Teileinkünfteverfahren vorteilhafter sein.

Das Teileinkünfteverfahren beantragen

Um das Teileinkünfteverfahren anzuwenden, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Das geht, indem Sie eine Steuererklärung abgeben und in der Anlage KAP das Teileinkünfteverfahren beantragen. Ohne diesen Antrag wird automatisch die Abgeltungssteuer angewendet.

Vorteile des Teileinkünfteverfahrens

Klarer Vorteil des Teileinkünfteverfahrens gegenüber der Abgeltungssteuer: Sie können anteilig Werbungskosten absetzen. Außerdem versteuern Sie im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens die betrieblichen Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz – bei der Abgeltungssteuer werden immer 25 Prozent fällig.

Ein Rückblick: Das Halbeinkünfteverfahren

Zwischen 2001 bis 2009 galt in Deutschland das Halbeinkünfteverfahren. Dieses Verfahren diente zur steuerlichen Entlastung bestimmten Kapitalerträgen. Dabei wurden Einkünfte, wie Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen nur zur Hälfte besteuert – deshalb auch der Name Halbeinkünfteverfahren.

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