Steuer-Tipp

Privatinsolvenz: Das können Sie von der Steuer absetzen

01.07.2024
Bei einer Privatinsolvenz sind die Kosten für den Insolvenztreuhänder nur unter einer Voraussetzung absetzbar. Lesen Sie mehr!

Wer pleite ist, kann sich durch eine Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – von den Schulden befreien. Das Prozedere stark vereinfacht: Sie geben einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von drei Jahren alle Schulden.

Das Insolvenzgericht teilt Ihnen eine/n sogenannte/n Insolvenztreuhänder/in zu. Er oder sie verteilt in der Regel Ihre Vermögen an die Gläubiger/innen.

ÜBRIGENS:

Bei einer Heirat gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden und alles, was einem Ehegatten schon vor der Hochzeit gehört hat, bleibt auch danach sein Eigentum. Miteigentümer wird der Partner nur bei Dingen, die während der Ehe gemeinsam angeschafft werden. Anders ist das bei der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung, die aber beide vertraglich festgelegt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Gütergemeinschaft: Das sollten Sie wissen.

Privatinsolvenz: Kosten für Insolvenztreuhänder absetzen

Am 23. Mai 2013 entschied das Finanzgericht Köln, dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in von der Steuer abgesetzt werden können, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Die Richter/innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Privatinsolvenz für den/die Betroffene/n der einzige Weg sei, eine Entschuldung zu erreichen – und diese Entscheidung sei weder mutwillig noch leichtfertig. Warum es zur Insolvenz komme, sei nicht entscheidend.

Die Privatinsolvenz muss zwangsläufig sein

Doch die Richter/innen aus Köln hatten die Rechnung ohne den Bundesfinanzhof (BFH) gemacht: Der BFH entschied am 04. August 2016 (VI R 47/13), dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in zwangsläufig sein müssen, damit sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Das heißt: Hat der oder die Steuerpflichtige durch das eigene Verhalten die Insolvenz selbst verschuldet, kann er bzw. sie sich nicht auf eine aktuelle Zwangslage berufen. 

Am 16. Dezember 2021 dann ein erneutes Urteil (VI R 41/18), mit dem die Sache klarer wurden. Fazit hier: Die Aufwendungen für einen Insolvenzverwalter sind nicht außergewöhnlich und damit in der Regel auch nicht absetzbar.

Steuererklärung wird vom Insolvenzverwalter erstellt

Wichtig für Sie zu wissen: Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin ist dazu verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen – und zwar bis zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Er oder sie muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende Jahre und eigenhändig unterschreiben.

Aufpassen müssen vor allem Verheiratete. Denn bei zusammenveranlagten Paaren unterschreiben der Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwalterin und der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin. Kommt es zu einer Steuererstattung, sollte der/die Ehepartner/in unbedingt die Aufteilung der Erstattung beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse, der/die Ehepartner/in geht leer aus. Hier unser Artikel dazu Steuer-Erstattung nicht vom Ex kassieren lassen.

ÜBRIGENS:

Was mit Blick auf Steuern bei einer Firmeninsolvenz wichtig ist, erfahren Sie hier: Insolvenz: Was ist steuerlich zu beachten?

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.

Ort oder PLZ
Berater finden