Kosten für das Girokonto von der Steuer absetzen
23.09.2024Inhalt
Miete, Strom, Gehalt, Bausparbeiträge oder Kreditraten für den Autokauf – Ihr Girokonto nutzen Sie ständig, um Ihre alltäglichen Ausgaben zu bezahlen. Das kostet Sie Gebühren und manchmal auch Überziehungszinsen.
Steuererleichterungen vom Staat gibt es dafür offiziell nicht. Die gibt es nur für rein berufliche Ausgaben, die sogenannten Werbungskosten. Trotzdem gestatten die meisten Finanzämter, dass Sie 16 Euro im Jahr für Ihre Kontoführung von der Steuer absetzen. Auf Nachfrage des Finanzamts müssen Sie die Kosten aber natürlich belegen können.
UNSER TIPP:
Tragen Sie am Ende des Jahres 16 Euro in Ihre Steuererklärung als Werbungskosten für Kontoführungsgebühren ein. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie mehr als 1.200 Euro Werbungskosten pro Jahr absetzen können. Denn unter 1.200 Euro greift die Werbungskostenpauschale.
Für Vermietung und geschäftliche Einnahmen gelten andere Regeln
Wenn Vermieterinnen und Vermieter ein separates Girokonto ausschließlich für Mietzahlungen und damit verbundene Ausgaben nutzen, können sie dieses "Mieterkonto" in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Kontoführungsgebühren sowie andere bankbezogene Kosten gelten als Werbungskosten, da sie direkt mit der Verwaltung der vermieteten Immobilie in Verbindung stehen. Wichtig ist, dass das Konto tatsächlich nur für Einnahmen und Ausgaben rund um die Vermietung verwendet wird. Eine genaue Trennung der privaten und geschäftlichen Finanzen erleichtert die steuerliche Absetzbarkeit und reduziert mögliche Rückfragen seitens des Finanzamts. Das gilt ebenso für Selbständige, wie Freiberufler oder Gewerbetreibende und ihr rein beruflich genutztes Girokonto.