Verbilligte Aktien vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin zählen zum Arbeitslohn, wenn Ihr/e Chef/in Ihnen diesen Vorteil für Ihre Arbeitsleistung…
Ihr/e Chef/in greift Ihnen mit einem Arbeitgeberdarlehen oder einem Zinszuschuss unter die Arme? Wir zeigen Ihnen, was Sie steuerlich dabei beachten…
Wer an Freunde oder über ein Kreditportal Geld verleiht, muss die Zinsen versteuern. Wir erklären Ihnen, was dabei zu beachten ist.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung – und das sogar steuerfrei.
Wer ein Crowdfunding-Projekt mitfinanziert, kann gegebenenfalls in der Steuererklärung punkten. In welchen Fällen das geht, erklären wir hier.
Eine Spende an den Papst können Sie in Deutschland nicht absetzen – denn der Vatikan gehört weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum.
Ob Taifun, Erdbeben oder Hochwasser: Helfen Sie im anerkannten Katastrophenfall mit einer Spende, genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis.
Spenden an eine steuerbegünstigte Organisation – wie zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein – sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.
Anleger/innen müssen auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Wir erklären, wie das funktioniert.
Für Spenden an politische Parteien gelten besondere Regeln: Sie mindern zuerst die zu zahlende Steuer und zählen zusätzlich zu den Sonderausgaben.
Bei Zuwendungen bis 300 Euro und im Katastrophenfall reicht ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein Ausdruck vom Zahlungesbeleg.
Ihr/e Chef/in kann Sie beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützen. Und staatliche Förderung gibt es auch.
Erst sparen, dann eine Immobilie kaufen. Das ist vereinfacht das Prinzip Bausparen. Und dieses Prinzip wird sogar staatlich gefördert.
Ihre Bank hat Ihnen zur Kontoeröffnung eine Gutschrift überwiesen? Dieses Konto-Startguthaben ist leider steuerpflichtig.