Steuer ABC

Rentenfreibetrag einfach erklärt

08.04.2025
Ein zentraler Begriff bei der Besteuerung von Renten ist der Rentenfreibetrag. Doch wie wird er berechnet und wie beeinflusst er die Steuerlast? Wir geben einen Überblick.

Zusammenfassung

  • Der Rentenfreibetrag ist individuell und wird zum Rentenbeginn festgelegt.
  • Er senkt die Steuerlast, indem er einen festen Teil der Rente dauerhaft steuerfrei stellt.
  • Unser Rentenbesteuerungsrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung.
  • Achtung: Der Rentenfreibetrag gilt ausschließlich für die gesetzliche Rente. 
Rentenfreibetrag einfach erklärt

Der Rentenfreibetrag ist ein fester Betrag, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Er wird einmalig zum Rentenbeginn festgelegt und von der jährlichen Bruttorente abgezogen – und zwar für den Rest Ihres Lebens.

Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?

Beginnt Ihre Rente im Jahr 2024, sind 83 Prozent Ihrer Bruttorente 2024 steuerpflichtig. 17 Prozent bleiben steuerfrei – dieser Anteil wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben. Gehen Sie erst 2025 in Rente, bleiben nur noch 16,5 Prozent steuerfrei. Die Berechnung des Rentenfreibetrags durch das Finanzamt erfolgt also individuell – abhängig von:

  • Ihrem Rentenbeginn und
  • der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr.

Der so ermittelte Freibetrag bleibt in exakt dieser Höhe bestehen – auch wenn sich Ihre Rente durch eine Rentenanpassung erhöht. 

Rechenbeispiel: Hardy ging am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17,5 Prozent zu. Da er 2023 allerdings nur neun Monate lang Rente bezogen hat, wird der Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente 2024 errechnet. Hardys Jahresbruttorente 2024 betrug 20.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17,5 Prozent liegt damit bei 3.500 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag von 3.500 Euro bleibt in den weiteren Jahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.

Wird der Rentenfreibetrag immer kleiner?

Der steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren für jeden neuen Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte kleiner, bis 2058 alle Neurentner/innen ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. 

Beispiele: Rentenfreibetrag nach Jahr des Rentenbeginns

RentenbeginnFreibetragssatzErste volle JahresbruttorenteRentenfreibetrag
200550 %20.000 Euro10.000 Euro
202317,5 %20.000 Euro3.500 Euro
20580 %20.000 Eurokein Feibetrag mehr

Sind Sie, wie Hardy, schon in Rente gegangen und wurde Ihre Rentenfreibetrag bereits ermittelt, dann behalten Sie Ihren Rentenfreibetrag in voller Summe, egal 2024, 2025 oder in Zukunft. Der Rentenfreibetrag ist fix und wird sich für Sie nicht mehr reduziert. Entscheidend ist der Rentenbeginn. 

Wie wirkt sich der Rentenfreibetrag auf meine Steuerlast aus?

Der Rentenfreibetrag verringert den Teil Ihrer jährlichen Bruttorente, der steuerpflichtig ist. Das bedeutet: Je höher Ihr Freibetrag, desto geringer ist der Betrag, den das Finanzamt besteuert. Zusammen mit dem Grundfreibetrag, der sowieso steuerfrei ist, kann das in vielen Fällen dazu führen, dass Sie gar keine Steuer zahlen müssen.

Doch Achtung: Der Rentenfreibetrag gilt ausschließlich für die gesetzliche Rente und bezieht sich nur auf den steuerfreien Anteil zum Rentenbeginn. Das heißt: Wird Ihre Rente erhöht, bleibt der Rentenfreibetrag dennoch gleich. Das kann dazu führen, dass Sie im Laufe der Jahre plötzlich Steuern zahlen müssen, obwohl das vorher nicht der Fall war. Mehr dazu in unserem Artikel: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

Dasselbe kann Ihnen passieren, wenn Sie zusätzliche Einnahmen haben. Dazu gehören:

Diese Zusatzeinkünfte können dazu führen, dass Sie mit Ihren gesamten steuerpflichtigen Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen – und dann eine Steuererklärung abgeben müssen. Ob Sie dann auch Steuern zahlen müssen, hängt von Ihren absetzbaren Ausgaben ab und ob Sie alle Möglichkeiten zum Steuersparen ausschöpfen.

Wer unterstützt Rentner/innen in Steuerfragen?

Die VLH kennt sich mit Rentenbesteuerung bestens aus. Unsere Beratungsstellen prüfen nicht nur, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht, sondern optimieren Ihre Steuererklärung, damit Sie keine unnötigen Abgaben leisten.

Ihre Vorteile mit der VLH:

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  • Anfertigung und Abgabe Ihrer Steuererklärung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheids

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Lassen Sie sich individuell beraten – unsere VLH-Berater/innen in Ihrer Nähe helfen Ihnen, alle steuerlichen Vorteile als Rentner/in optimal zu nutzen.

Häufige Fragen zum Rentenfreibetrag

  • Wer hat Anspruch auf den Rentenfreibetrag?

    Alle Rentner/innen, deren Rentenbeginn vor dem Jahr 2040 liegt, erhalten einen Rentenfreibetrag – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.

  • Wie berechnet sich der Rentenfreibetrag im Detail?

    • Der Freibetrag ergibt sich aus dem steuerfreien Anteil der Rente im Jahr des Rentenbeginns.
    • Dieser Anteil wird auf die erste volle Jahresrente angewendet und in Euro festgeschrieben.
  • Welche Auswirkungen hat der Rentenfreibetrag auf die Steuererklärung?

    Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und kann in Kombination mit anderen Freibeträgen dazu führen, dass keine Steuern fällig werden.

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