Direktzusage – was ist das?
24.01.2024Es gibt fünf Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage.
Die Direktzusage wird vor allem von größeren Unternehmen eingesetzt. Man nennt sie übrigens manchmal auch Pensionszusage.
ÜBRIGENS:
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzrente. Und so funktioniert‘s: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin überweist einen Teil des Bruttolohns direkt in die bAV. Das nennt man Entgeltumwandlung. Welchen Durchführungsweg gewählt wird und ob er oder sie sich finanziell beteiligt, steht dem Chef bzw. der Chefin frei.
Was unterscheidet die Direktzusage von den anderen Durchführungswegen?
Nur bei der Direktzusage hat der/die Arbeitnehmer/in einen unmittelbaren – also direkten – Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber seinem Arbeitgeber bzw. seiner Arbeitgeberin. Das bedeutet: Der/Die Arbeitgeber/in verpflichtet sich dazu, dem/der Arbeitnehmer/in im Ruhestand eine Betriebsrente auszubezahlen.
Dazu bildet das Unternehmen Rückstellungen in der Bilanz. Bei den vier übrigen Durchführungswegen ist die Versorgungszusage mittelbar und läuft zum Beispiel über ein Versicherungsunternehmen, das im Ruhestand die Rentenzahlungen übernimmt.
Gehe ich leer aus, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?
Nein, denn der/die Arbeitgeber/in muss zur Absicherung Beiträge beim Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) einzahlen. Dieser springt im Falle einer Insolvenz ein und zahlt die Firmenrente.
Was sind die Steuervorteile?
Während der Ansparphase sind alle Beiträge in die Direktzusage steuerfrei. Und das in unbegrenzter Höhe. Bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Das sind 2024 immerhin 3.642 Euro pro Jahr, oder auf den Monat gerechnet 303,50 Euro.
Wie sieht es mit der Besteuerung im Ruhestand aus?
Bei einer Direktzusage stehen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in auch im Ruhestand weiterhin in einem Dienstverhältnis. Rechtlich gesehen handelt es sich also bei der Betriebsrente um Arbeitslohn, den Sie nachgelagert besteuern müssen. Aber immerhin stehen Ihnen Freibeträge wie der Versorgungsfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zu.
Gibt es auch einen Nachteil bei der Direktzusage?
Den gibt es: Bei einem Jobwechsel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme von einem/einer Arbeitgeber/in zum/zur nächsten. So kann es zum Beispiel passieren, dass man das angesparte Kapital auf einen Schlag ausbezahlt bekommt und entsprechend Lohnsteuer bezahlen muss.