Was ist die Entgeltumwandlung?
26.01.2024Zusammenfassung
ÜBrigens:
Am 1. Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Darin hat der Staat festgelegt, dass sich Arbeitgeber/innen ab 2019 zwingend am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen müssen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Das heißt: Seit dem 1. Januar 2019 gilt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Und seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Neuregelung auch für Altverträge.
Was passiert mit meinem Geld?
Ihr/e Arbeitgeber/in kann sich zwischen fünf Durchführungswegen entscheiden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Je nachdem, für welchen Weg er bzw. sie sich entscheidet, wird Ihr Geld unterschiedlich angelegt.
Was bringt mir die Entgeltumwandlung?
Der Staat fördert die private Vorsorge und verzichtet teilweise auf Steuern und Sozialabgaben – Sie sparen also bares Geld. Bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds gibt es einen doppelten Steuervorteil:
Ihre monatlichen Beiträge sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das sind 2024 immerhin 302 Euro pro Monat, beziehungsweise 3.624 Euro pro Jahr (gesetzliche Rentenversicherung West).
Sie dürfen aber auch bis zu 8 Prozent von Ihrem Bruttolohn einzahlen. Die weiteren vier Prozent sind dann auch steuerfrei, aber es müssen Sozialabgaben darauf gezahlt werden.
Gibt es auch Steuervorteile bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse?
Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse bleiben Ihre monatlichen Beiträge sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Allerdings ist die Entgeltumwandlung auch hier nur bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Kann man auch mit einem Midijob die Gehaltsumwandlung nutzen?
Die Entgeltumwandlung ist vor allem für Midijobber/innen von Vorteil. Denn sie ist auch dann zulässig, wenn durch die Umwandlung der sozialversicherungspflichtige Monatslohn unter die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro (Stand 2024) sinkt – und dadurch sozialversicherungsfrei wird.
Übrigens:
Sinkt Ihr Monatsgehalt 2024 unter 538 Euro, ist der Lohn nicht nur sozialversicherungsfrei, sondern auch steuerfrei. Ihr Midijob-Verdienst muss damit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Ein Beispiel: Sie verdienen 570 Euro und haben sich für die Entgeltumwandlung entschieden. Monatlich fließen nun 55 Euro in die bAV. Damit sinkt Ihr Lohn unter die 538-Euro-Grenze. Die Folge: Ihr Monatsverdienst ist nun sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Gesetzesänderung 2013 besteht zwar eigentlich weiterhin Rentenversicherungspflicht, davon können Sie sich aber auf Antrag befreien lassen.
Wer privat für den Ruhestand vorsorgen will, kann das zum Beispiel mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) tun. Wichtigster Bestandteil der bAV ist die sogenannte Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt.
Was ist die Entgeltumwandlung?
Arbeitnehmer/innen legen einen Teil ihres monatlichen Bruttolohns direkt für ihre Altersvorsorge zurück. Das Besondere: Sie als Arbeitnehmer/in müssen sich um nichts kümmern, Ihr/e Arbeitgeber/in übernimmt die Gehaltsumwandlung für Sie.
ÜBRIGENS:
Am 1. Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Darin hat der Staat festgelegt, dass sich Arbeitgeber/innen ab 2019 zwingend am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen müssen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Das heißt: Seit dem 1. Januar 2019 gilt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Und seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Neuregelung auch für Altverträge.
Was passiert mit meinem Geld?
Ihr/e Arbeitgeber/in kann sich zwischen fünf Durchführungswegen entscheiden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Je nachdem, für welchen Weg er bzw. sie sich entscheidet, wird Ihr Geld unterschiedlich angelegt.
Was bringt mir die Entgeltumwandlung?
Der Staat fördert die private Vorsorge und verzichtet teilweise auf Steuern und Sozialabgaben – Sie sparen also bares Geld. Bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds gibt es einen doppelten Steuervorteil:
Ihre monatlichen Beiträge sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das sind 2024 immerhin 302 Euro pro Monat, beziehungsweise 3.624 Euro pro Jahr (gesetzliche Rentenversicherung West).
Sie dürfen aber auch bis zu 8 Prozent von Ihrem Bruttolohn einzahlen. Die weiteren vier Prozent sind dann auch steuerfrei, aber es müssen Sozialabgaben darauf gezahlt werden.
Gibt es auch Steuervorteile bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse?
Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse bleiben Ihre monatlichen Beiträge sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Allerdings ist die Entgeltumwandlung auch hier nur bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Kann man auch mit einem Midijob die Gehaltsumwandlung nutzen?
Die Entgeltumwandlung ist vor allem für Midijobber/innen von Vorteil. Denn sie ist auch dann zulässig, wenn durch die Umwandlung der sozialversicherungspflichtige Monatslohn unter die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro (Stand 2024) sinkt – und dadurch sozialversicherungsfrei wird.
ÜBRIGENS:
Sinkt Ihr Monatsgehalt 2024 unter 538 Euro, ist der Lohn nicht nur sozialversicherungsfrei, sondern auch steuerfrei. Ihr Midijob-Verdienst muss damit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Ein Beispiel: Sie verdienen 570 Euro und haben sich für die Entgeltumwandlung entschieden. Monatlich fließen nun 55 Euro in die bAV. Damit sinkt Ihr Lohn unter die 538-Euro-Grenze. Die Folge: Ihr Monatsverdienst ist nun sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Gesetzesänderung 2013 besteht zwar eigentlich weiterhin Rentenversicherungspflicht, davon können Sie sich aber auf Antrag befreien lassen.