Erwerbsminderungsrente und Steuern – schnell erklärt
09.04.2025Zusammenfassung
- Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden arbeitet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
- Erwerbsminderungsrenten sind anteilig steuerpflichtig – ob Steuern fällig werden, hängt vom Gesamteinkommen ab.
- Bei einer anerkannten Behinderung oder Pflegebedürftigkeit können zusätzliche Pauschbeträge die Steuerlast senken.
- Bei steuerlichen Fragen können die VLH-Berater/innen helfen.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll Menschen finanziell absichern, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.
Entscheidend für die Erwerbsminderungsrente ist nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf ausüben können – sondern, ob Sie überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dabei unterscheidet die Rentenversicherung zwischen zwei Stufen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Sie erhalten diese Rente, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – unabhängig von der Tätigkeit.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Können Sie zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten, steht Ihnen die halbe Rente zu.
Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt, etwa durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst befristet für drei Jahre bewilligt. Sie kann aber auf Antrag verlängert werden. In bestimmten Fällen ist auch eine unbefristete Rente möglich – beispielsweise, wenn keine Besserung mehr zu erwarten ist.
Wie wird die Rentenhöhe bei der Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hängt – wie bei der regulären Altersrente – vor allem von zwei Faktoren ab:
- Ihren bisherigen Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung
- Der Höhe Ihres Einkommens, auf dessen Grundlage die Beiträge berechnet wurden
Das heißt: Wer viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und dabei ein durchschnittlich hohes Einkommen erzielt hat, bekommt in der Regel eine höhere Erwerbsminderungsrente als jemand mit wenigen Versicherungsjahren oder niedrigem Einkommen.
Ein besonderer Vorteil bei der Erwerbsminderungsrente ist die sogenannte Zurechnungszeit. Die Rentenversicherung tut so, als hätten Sie weitergearbeitet – auch wenn Sie früher erwerbsgemindert wurden. Diese Zeit wird Ihnen fiktiv gutgeschrieben. Das sorgt dafür, dass Sie nicht schlechter gestellt sind als jene, die bis zur Altersrente durchgehend arbeiten konnten. Deshalb ist auf der jährlichen Rentenauskunft die Anwartschaft auf die Erwerbsminderungsrente auch höher als die tatsächliche Altersrente.
Muss ich die Erwerbsminderungsrente versteuern?
Viele fragen sich: Muss ich die Erwerbsminderungsrente versteuern? Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Denn die Erwerbsminderungsrente zählt zu den sogenannten Leibrenten. Das bedeutet, dass sie anteilig steuerpflichtig ist. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Beispiel: Beginnt Ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2025, dann sind 83,5 Prozent der Rentenzahlungen steuerpflichtig. 16,5 Prozent bleiben steuerfrei – und diese Summe bleibt dauerhaft gleich, auch wenn die Rente später steigt. Ihr Rentenfreibetrag wird also im ersten Rentenjahr berechnet und verändert sich dann nicht mehr, auch wenn Ihre Rente steigt.
Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrer Höhe der Rente und möglichen zusätzlichen Einnahmen ab – zum Beispiel durch eine Witwenrente oder Mieteinnahmen. Als Rentnerbezieher/in sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihre steuerpflichtigen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen. Der Grundfreibetrag liegt 2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Allerdings können Sie zahlreiche steuerliche Entlastungen geltend machen – etwa die Fahrten zum Arzt oder andere außergewöhnliche Belastungen. Im Idealfall sind dann keine Steuern mehr fällig. Eine individuelle steuerliche Beratung hilft dabei, kein Geld zu verschenken.
Gibt es besondere Freibeträge bei der Erwerbsminderungsrente?
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 hat, kann einen Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Dieser Pauschbetrag ist gestaffelt und steigt mit dem Grad der Behinderung – bei einem GdB von 100 beträgt er aktuell 3.840 Euro pro Jahr (Stand 2025).
ÜBRIGENS:
Werden Sie von Angehörigen gepflegt und es liegt eine anerkannte Pflegestufe vor, kann unter Umständen auch der Pflege-Pauschbetrag relevant sein. Dieser beträgt bis zu 1.800 Euro jährlich, je nach Pflegegrad.