Arztrechnung von der Steuer absetzen
01.07.2024Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Chip-Karte, die sie bei jedem Arztbesuch direkt bei der Anmeldung vorzeigen. Die Krankenkassenkarte wird eingelesen und die Arztkosten automatisch über die Krankenversicherung abgerechnet.
Eine Arztrechnung erhalten gesetzlich Versicherte selten und nur wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Das ist beispielsweise bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) der Fall oder bei hohen Zahnarztrechnungen.
Rechnung erst bezahlen und dann einreichen
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung hingegen bekommen jede Arztrechnung per Post oder digital zugestellt und zahlen diese zunächst selbst. Danach schicken sie die Rechnungen an ihre Krankenkasse, die – je nach Versicherungsgrad – alles oder einen Teil erstattet. Was Sie dabei steuerlich beachten müssen, erklärt unser Artikel zum Thema Private Krankenversicherung.
Arztrechnung richtig absetzen
Aber egal ob privat oder gesetzlich versichert, wenn die Krankenversicherung die Arztrechnung nicht übernimmt, können die verbleibenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt jedoch nur, wenn die Heilbehandlung gezielt von einem Arzt bzw. einer Ärztin oder Heilpraktiker/in angeordnet wurde. Fazit: Den selbst organisierten Besuch bei der Osteopathin, also die Kosten für Osteopathie, oder selbst gekaufte Medikamente für die Reiseapotheke können Sie nicht in die Steuererklärung eintragen. Bei einigen Behandlungen gilt, dass vor Beginn der Therapie ein amtsärztliches Gutachten oder Bescheinigung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingeholt werden muss. Beispielsweise bei einer Kur oder Psychotherapie. Ohne dies kann das Finanzamt den Abzug der Kosten verweigern.
Welche Arztkosten Sie absetzen können und wann das Finanzamt gegebenenfalls zusätzlich ein Gutachten verlangt, erfahren Sie in unserem Artikel Krankheitskosten: Was Sie von der Steuer absetzen können.