Hausapotheke: Selbst gekaufte Arzneimittel sind nicht absetzbar
10.04.2024Die Kopfschmerztablette oder das gute alte Pflaster: Eine Hausapotheke hilft schnell bei kleineren Alltagskrankheiten. Die Kosten dafür können Sie aber nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Arzt oder die Ärztin Ihnen das Medikament verschrieben hat.
Und zwar – ganz wichtig! – bevor Sie sich Ihr Aspirin oder Hansaplast gekauft haben. Seit 2009 ist diese Rechtsprechung gültig, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte das in einem Urteil (Aktenzeichen 5 K 2157/12).
Früher: Rezept nachträglich ausstellen lassen
Vor der Gesetzesänderung – also bis 2009 – war Folgendes möglich: Sie konnten Ihr Medikament erst in der Apotheke kaufen, danach zum Arzt oder der Ärztin gehen und sich ein Rezept ausstellen lassen und anschließend die Kosten fürs Medikament von der Steuer absetzen. Das geht heute nicht mehr.
Jetzt: Erst zum Arzt, dann in die Apotheke
Heute gilt in Sachen Hausapotheke wieder: Erst zum Arzt oder zur Ärztin, dann Medikament kaufen und anschließend die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das gilt auch für die Reiseapotheke.
ÜBRIGENS:
Natürlich können Sie nur die Kosten in die Steuererklärung eintragen, die Sie auch tatsächlich hatten. Bezahlt die Krankenkasse Ihre Medikamente, dann können Sie auch nichts absetzen. Nur bei den grünen Rezepten und bei Zuzahlungen (Rezeptgebühr) springt der Fiskus ein.