PZR: Professionelle Zahnreinigung von der Steuer absetzen?
01.07.2024Ein Besuch beim Zahnarzt oder der Zahnärztin kann teuer werden. Die gute Nachricht: Viele Kosten für erforderliche Zahnbehandlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Zahnarztkosten: So setzen Sie eine hohe Rechnung ab. Doch was gilt für Kosten, die bei Vorsorgeuntersuchungen anfallen? Hier ist vor allem die professionelle Zahnreinigung (PZR) zu nennen. Lassen sich diese Ausgaben ebenfalls von der Steuer absetzen, obwohl es sich bei der PZR um eine nicht unbedingt notwendige Maßnahme handelt?
Wer zum Beispiel im Internet nach einer Antwort auf diese Frage recherchiert, erhält kein eindeutiges Ergebnis. Auf einigen Seiten wird die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit einer professionellen Zahnreinigung bejaht, auf anderen hingegen verneint. Hier erfahren Sie nun, ob Sie eine PZR von der Steuer absetzen können oder nicht.
PZR zählt nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen
Bei einer professionellen Zahnreinigung handelt es sich um eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung. Und deshalb fällt die PZR nicht in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Denn dazu zählen ausschließlich Kosten, denen man sich aus rechtlichen, sittlichen oder zwangsläufigen Gründen nicht entziehen kann.
Das heißt: Wenn Sie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, wird das Finanzamt diese nicht als steuermindernd anerkennen. Oder anders gesagt: Ausgaben für eine PZR lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen – manche Kassen tun das, andere wiederum nicht –, dann müssen Sie diese vollständig selbst tragen.
ÜBRIGENS:
Wie viel eine professionelle Zahnreinigung kostet, hängt laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor allem vom jeweiligen Aufwand ab: "In der Regel dauert eine PZR etwa 45 Minuten – es können aber auch bis zu 60 Minuten benötigt werden. Die PZR kostet etwa 80 bis 120 Euro. Je kürzer die Abstände zwischen den jeweiligen Behandlungen sind, desto kürzer ist meist auch die Dauer der Behandlung – die Kosten pro Sitzung können sich dann ebenfalls verringern."
Über die Absetzbarkeit von Vorsorgeuntersuchungen
Was für die professionelle Zahnreinigung gilt – also dass die Kosten dafür nicht steuerlich geltend gemacht werden können –, trifft auch auf zahlreiche andere Vorsorgeuntersuchungen im Gesundheitsbereich zu. Denn anerkennen darf das Finanzamt ausschließlich Behandlungen, die zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit beitragen beziehungsweise die Folgen einer Krankheit abmildern. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Ob das sinnvoll ist, kann man gerne bezweifeln. Denn Vorsorgeuntersuchungen können dazu beitragen, eine Krankheit frühzeitig zu erkennen und dadurch die Folgekosten geringer zu halten. Und dass teure Folgekosten steuerlich abzugsfähig sind, günstigere Vorsorgeuntersuchungen aber nicht, ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
ÜBRIGENS:
Sie wollen Zahnarztkosten, Krankheitskosten oder andere Ausgaben steuerlich geltend machen? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Eine Beratungsstelle finden Sie auch in Ihrer Nähe: Beratersuche