Pressemitteilung

Arbeitslosengeld und Steuererklärung: Das sollten Sie wissen

25.05.2020
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen, wie die Bundesagentur für Arbeit kürzlich berichtete (30.4.). Wichtig für Betroffene: Wer mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld im Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Überblick und Tipps zum Steuern sparen.
Arbeitslosengeld und Steuererklärung: Das sollten Sie wissen

Wer Arbeitslosengeld 1 (I) bezieht, erhält in der Regel 60 Prozent seines Gehalts, mit Kindern sind es 67 Prozent. Für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (II) – auch Hartz 4 (IV) genannt – liegt der aktuelle Regelsatz bei 432 Euro monatlich. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden von den Jobcentern nach den örtlichen Richtlinien gezahlt, und es gibt Zuschüsse für Kinder. Kurz gesagt: Für Bezieher von Arbeitslosengeld kann jeder Euro zählen, vor allem für Empfänger von Arbeitslosengeld 2.

Keine Steuern fällig für Arbeitslosengeld 2

Für das Arbeitslosengeld 2 (II), auch ALG 2 (II) oder Hartz 4 (IV) genannt, gilt: Wer es bekommt, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Das ALG 2 unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie zum Beispiel ALG I (1), Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Somit erhöht es auch nicht den persönlichen Steuersatz.

Unser Tipp: Wer in einem Jahr ausschließlich Hartz 4 bezieht, kann sich Zeit, Geld und Mühe sparen, denn er muss keine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärung: Nur einen Teil des Jahres arbeitslos

Hat ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen und war ansonsten in Anstellung, hat er in der Regel Lohnsteuer bezahlt. Diese gezahlte Steuer kann teilweise zurückgeholt werden, wenn der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgibt und darin alle absetzbaren Kosten aufführt. 

Unser Tipp: Betroffene sollten alle Belege zu den beruflichen Ausgaben sammeln und die Summe als Werbungskosten in Anlage N der Steuererklärung eintragen. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Ausgaben für Schreibmaterial oder die Fahrtkosten zu Arbeit. 

Erstattung wird auf Hartz 4 angerechnet

Wer eine Steuererstattung erhält und zeitgleich Hartz 4 bezieht, dem wird das erstattete Geld auf die ALG-2-Bezüge angerechnet. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Erstattung auf dem Konto des Arbeitslosen ankommt, und nicht, wann der Steuerbescheid per Post eintrifft. 

Unser Tipp: Im Idealfall kommt die Steuererstattung in einem Monat, in dem keine Hartz-IV-Leistungen empfangen werden. Übrigens: Von der Abgabe der Steuererklärung bis zu Bescheid und Rückerstattung dauert es in der Regel fünf bis acht Wochen.

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