Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
17.01.2025Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zum 31. Juli Zeit, die Formulare beim Finanzamt einzureichen. Das heißt: Wenn das Steuerjahr rum ist, bleiben sieben Monate Zeit, um die Steuererklärung selbst zu machen.
Sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, dann haben Sie ganze vier Jahre Zeit, freiwillig eine einzureichen und sich eine eventuelle Steuererstattung zu sichern. Das heißt: Bis Ende 2025 können Sie noch die Steuererklärungen 2021, 2022, 2023 und 2024 zum Finanzamt senden.
Wenn Sie sich nun fragen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht – wir haben die Antwort. Alles zur sogenannten Veranlagungspflicht können Sie in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben? nachlesen.
Ist die Abgabefrist immer am 31. Juli?
In der Regel muss die Steuererklärung seit 2019 jedes Jahr bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein – also immer sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum. Der Veranlagungszeitraum ist das Jahr, für das Sie die Steuererklärung machen, zum Beispiel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Bis 2019 war jahrzehntelang der 31. Mai der Steuerstichtag.
Wegen der Corona-Pandemie hatten Steuerzahler/innen bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um ihre Steuererklärung 2021 beim Finanzamt abzugeben. Und die Regierung beschloss mit dem “Vierten Corona-Steuerhilfegesetz” auch gleich Verlängerungen für die kommenden Jahre: Die Steuererklärung für 2022 musste bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen endet wieder ganz normal am 31. Juli 2025.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2024
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025.
Unser Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum Thema Abgabefrist:
Was ist, wenn die Abgabefrist am Wochenende endet?
Fällt der Steuerstichtag auf Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich auf den Montag nach dem Wochenende. Das war zum Beispiel am 31. August 2024 der Fall. Da dieser Tag ein Samstag war, verschob sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 auf den 2. September 2024. Für die Steuererklärung 2024 gilt der 31. Juli 2025 – ein Donnerstag. Daher verschiebt sich das Datum nicht.
Gilt die Abgabefrist 31. Juli für alle?
Nein, kümmert sich ein/e Steuerberater/in oder ein Lohnsteuerhilfeverein, wie wir, um Ihre Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis ist in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres.
Aber auch hier greift das vierte Corona-Steuerhilfegesetz: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 durch einen Steuerprofi verlängert sich bis 31. August 2023, für die Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!) und für die Steuererklärung 2024 bis 30. April 2026.
Und wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Die Steuererklärung 2021 muss also erst am 31. Dezember 2025 bis 24 Uhr beim Finanzamt sein. Aber wie gesagt: Diese Regelung gilt nur für Steuerzahler/innen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, die Steuererklärung aber freiwillig abgeben möchten.
Die Abgabefristen und Zeiten auf einen Blick:
Steuerjahr 2023 | Steuerjahr 2024 | Steuerjahr 2025 | |
---|---|---|---|
Abgabefrist mit Hilfe vom Profi bis | 2. Juni 2025* | 30. April 2026 | 1. März 2027* |
Abgabefrist ohne Hilfe vom Profi bis | 2. September 2024* | 31. Juli 2025 | 31. Juli 2026 |
Verspätungszuschlag verpflichtend ab | 1. Juni 2025 | 1. Mai 2026 | 1. April 2027 |
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab | 1. Juli 2025 | 1. Juni 2026 | 1. April 2027 |
*Fällt der Stichtag auf Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich auf den Montag nach dem Wochenende.
Wie kann ich die Frist verlängern?
Seit 2019 ist es deutlich schwieriger geworden, das Finanzamt persönlich um eine Fristverlängerung zu bitten. Denn mit der Umsetzung des neuen Gesetzes ist eine Fristverlängerung nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn der/die Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt hat. Das kann zum Beispiel eine längere, schwere Krankheit sein. Außerdem sollten Sie das Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten.
UNSER TIPP:
Sollten Sie absehen können, dass Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Beauftragen Sie eine/n Steuerberater/in oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung, so verschiebt sich die Abgabefrist automatisch um sieben Monate auf das kommende Jahr. Dies erfolgt ohne jegliche Fristverlängerung.
Was passiert, wenn ich den Steuerstichtag verpasse?
Nehmen wir an, Sie haben die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst. Das Finanzamt wird jetzt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Bis 2019 lag es im Ermessen des Finanzamts, ob es den Zuschlag festsetzt oder nicht – das ist nun nicht mehr so. Heute gilt, dass für Einkommensteuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben werden, zwingend ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt werden muss. Nur innerhalb dieser 14 Monate bleibt es bei einer Ermessensentscheidung. Das heißt: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, muss es aber nicht. Haben Sie zum Beispiel immer zu spät abgegeben und es steht eine recht hohe Steuernachzahlung an, wird das Finanzamt strenger sein, als bei einem braven Steuerbürger mit geringer Nachzahlung.
ÜBRIGENS:
Es gibt weitere Möglichkeiten, wie das Finanzamt eine verspätete Abgabe sanktionieren kann. Dazu gehören zum Beispiel das Zwangsgeld und die Ersatzzwanghaft, Zinsen sowie die Steuerschätzung.
Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen keine Pflicht zur Festsetzung des Verspätungszuschlags besteht. Das gilt zum Beispiel, wenn
- eine (auch rückwirkend gewährte) Fristverlängerung vorliegt,
- die Steuerfestsetzung null oder negativ ist, sich also keine oder eine negative Steuer ergibt,
- ein Erstattungsfall vorliegt (Rückzahlung an den Steuerpflichtigen).
Fazit: Bei verspäteter Abgabe muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn keine der Ausnahmen greift.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Seit 2019 ist die Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Der Verspätungszuschlag wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.
Die Fristen noch einmal als Grafik: