Pressemitteilung

VLH bleibt Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein

19.12.2019
Deutlich über 1 Million Menschen sind zum Jahresende 2019 Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Das ist ein Zuwachs von etwa vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit bleibt die VLH mit Abstand Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
VLH bleibt Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein

Größte Zunahme neuer Mitglieder bei 26- bis 40-Jährigen

Insgesamt rund 115.000 neue Mitglieder kamen im Jahr 2019 zur VLH. Das entspricht ungefähr der Einwohnerzahl von Ingolstadt.

Die größte Gruppe ist diejenige der bis 40-Jährigen, nämlich fast 40 Prozent. Knapp ein Viertel, genau gesagt 22,4 Prozent, gehören in die Altersgruppe der 26- bis 35-Jährigen.

Durchschnittlicher Beitrag und durchschnittliche Rückerstattung

165 Euro im Jahr zahlten die VLH-Mitglieder 2019 im Durchschnitt für ihre Jahres-Mitgliedschaft bei der VLH. Dafür erhielten sie eine Rückerstattung von rund 1.000 Euro im Gesamtdurchschnitt und mehr als 1.300 Euro in Erstattungsfällen (Stand November 2019).

VLH hält Mehrheit aller zertifizierten Beratungsstellen

Auch 2019 gilt: Rund 1.500 VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis. Damit bleibt die VLH der Lohnsteuerhilfeverein mit den meisten zertifizierten Beratungsstellen, nämlich mehr als alle anderen deutschen Lohnsteuerhilfevereine zusammen.

VLH Beratungsbefugnis

Steuererklärung erstellen, Anträge auf Steuerermäßigungen einreichen, Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, Steuerbescheid prüfen: Gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG berät die VLH nur Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Außerdem dürfen VLH-Mitglieder ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann berät die VLH auch diejenigen als Mitglied, die zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Ledige bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren betragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf die VLH leider nicht als Mitglied aufnehmen.

Rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in Deutschland

In den rund 3.000 VLH-Beratungsstellen sind Arbeitnehmer und Angestellte, Beamte und Vermieter sowie Rentner und Pensionäre willkommen, um sich steuerliche Vorteile sichern zu lassen. Zu den Leistungen der VLH-Beraterinnen und -Berater gehören unter anderem die Erstellung der Steuererklärung, die Beantragung von Förderungen und Zulagen, die steuerliche Bearbeitung von Riester-Bonus und Wohn-Riester oder auch die Überprüfung des Steuerbescheids und vieles mehr. Dafür zahlt ein VLH-Mitglied einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 39 und maximal 330 Euro. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens: Wer wenig verdient, zahlt auch einen geringen Beitrag.

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