Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?
Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.
Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.
Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.