Beratungsstelle
-
Wählen Sie selbst Ihre persönliche Beraterin oder Berater aus: Bei rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland gibt es sicher auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Und so geht’s: Geben Sie in unserer Beratersuche die eigene Postleitzahl oder Stadt ein und studieren Sie in aller Ruhe die Ergebnisliste. Mit Klick auf das Webseiten-Symbol kommen Sie zum persönlichen Internetauftritt des jeweiligen Beraters bzw. der jeweiligen Beraterin. Dort finden Sie die Kontaktdaten, Informationen rund um die Beratungsstelle und eine Anfahrtsbeschreibung.
-
Vielleicht ist Ihr/e Berater/in aktuell auf einer Fortbildung, Messe oder in Urlaub. Bitte werfen Sie einen Blick auf die Beratungsstellen-Homepage. Rufen Sie die Beratungsstelle unter der Ihnen bekannten Rufnummer an und hinterlassen Sie eine Nachricht oder schreiben Sie eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf. Ihr/e Berater/in wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
-
Meine aktuelle Beratungsstelle ist nicht mehr aktiv und ich möchte einen Wechsel in die Wege leiten. Was kann ich tun?
Eine Info über Schließung und welche Beratungsstelle nun zuständig ist, wird in der Regel von uns an Sie versandt. Falls Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben oder aus anderen Gründen zu einer anderen Beratungsstelle wechseln wollen, hilft Ihnen die Beratersuche. Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitgliedschaft nicht automatisch endet.
-
Meine Beratungsstelle wurde geschlossen und die von Ihnen empfohlene Beratungsstelle ist zu weit weg. Haben Sie etwas Näheres?
Wenn Sie zu einer anderen Beratungsstelle wechseln möchten, gehen Sie bitte zur Beratersuche.
-
Sehr gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort oder per Telefon. Wir sind ganz flexibel und passen uns Ihren Wünschen an.
Benutzt Ihre Beratungsstelle das Mitgliederportal MeineVLH, dann können Sie darüber Ihre Steuerangelegenheiten auch online regeln, mit Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin per Video-Chat kommunizieren und gemeinsam Belege betrachten. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Beratungsstelle.
-
Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?
Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.
Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.
Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.
-
Sie können folgendes gerne mitbringen: Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch:
-
Wir können Ihre Belege auf unterschiedliche Weise erfassen: Entweder bringen Sie diese zum Beratungsstellen-Gespräch mit, schicken uns Ihre Belege per Post zu oder erfassen diese digital. Sie können Ihre Belege über einen geschützten Webaustausch an die Beratungsstelle schicken. Sie erhalten den Link von Ihrer Beratungsstelle und Ihre Daten werden dabei datenschutzkonform übermittelt.
Bitte beachten Sie außerdem: Aus Datenschutzgründen dürfen wir Unterlagen nicht unverschlüsselt per E-Mail versenden. Bitte schicken Sie uns auch keine Dokumente per E-Mail. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an, dann besprechen wir das weitere Vorgehen persönlich.
-
Das bedauern wir natürlich! Damit wir uns schnellstmöglich um das Thema kümmern können, bitten wir Sie, uns dieses Anliegen schriftlich mitzuteilen. Leider können wir auf Basis eines Telefonats nichts unternehmen. Es werden detaillierte schriftliche Fakten benötigt, um der Angelegenheit nachgehen zu können.
-
Die Mitgliedsakten sind Vereinseigentum. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese 10 Jahre aufzubewahren (§26 Nr. 4 StBerG). Gerne händigt die Beratungsstelle eventuelle Originalbelege, noch nicht übersandte Steuerbescheide oder eine Kopie der letzten Steuererklärung an Sie aus.