Weitere Informationen zur Mitgliedschaft

  • Wie oft bekomme ich ein Mitglieder-Journal?

    Das Journal wird Ende November jedes Jahres per Post an alle Mitglieder verschickt. Haben Sie Ihres nicht bekommen? Dann senden wir Ihnen auf Wunsch nochmal eine Ausgabe. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei uns oder schicken uns eine E-Mail.

  • Mein Mitgliedsausweis fehlt oder ist nicht auffindbar. Was kann ich tun?

    Um Kosten und Ressourcen zu sparen, hat sich die Hauptverwaltung der VLH 2023 dazu entschieden, künftig auf den Mitgliedsausweis zu verzichten. Auch Ersatzausweise können nicht mehr bestellt werden. 

    Ab sofort genügt die Nennung des Namens, des Geburtsdatums und der Mitgliedsnummer, um beraten werden zu können. Die Mitgliedsnummer finden Neu-Mitglieder auf Ihrem Begrüßungsanschreiben oder in der MeineVLH-App.

  • Mein Mitgliedsausweis enthält falsche Angaben. Was kann ich tun?

    Um Kosten und Ressourcen zu sparen, hat sich die Hauptverwaltung der VLH 2023 dazu entschieden, künftig auf den Mitgliedsausweis zu verzichten. Auch Ersatzausweise können nicht mehr bestellt werden. 

  • Ich habe zwei Mitgliedsnummern bei dem Verein. Was kann / sollte ich jetzt tun?

    Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder können Sie sich an Ihre Beratungsstelle wenden. Oder, Sie kontaktieren uns schriftlich. Bitte geben Sie dabei unbedingt beide Mitgliedsnummern an.

  • Was leistet die VLH für mich?

    Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

    • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
    • Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung.
    • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
    • Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.
    • Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht. 

    Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.

  • Wie kann ich Mitglied bei der VLH werden?

    1. Beraterin oder Berater aussuchen
    2. Termin vereinbaren
    3. Mitglied werden

    Beratungsstellensuche

    ODER

    1. Einkünfte und Ausgaben eintragen
    2. Angebot erhalten
    3. Mitglied werden

    Online starten

  • Kann jede/r Mitglied bei der VLH werden?

    Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie sehr gerne als Mitglied.

    Wir beraten Sie außerdem, wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

    • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
    • sonstige Überschuss-Einkünfte.

    Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehegatten betragen. 

    Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG).

  • Wieso bin ich Mitglied? Ich habe nichts unterschrieben.

    Bitte schauen Sie sich in diesem Fall nochmals die Satzung sowie Beitragsordnung an. Hier stehen alle wichtigen Hinweise. Diese finden Sie online unter Beiträge bzw. Satzung. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittserklärung zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall schriftlich an uns oder rufen Sie uns an.

  • Wieso habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten? Ich habe keine Beratung in Anspruch genommen bzw. habe ich bei Ihnen gekündigt.

    Bitte beachten Sie, dass Sie als Vereinsmitglied jedes Jahr der Mitgliedschaft den Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen, auch wenn keine Beratungsleistung des Vereins ins Anspruch genommen wird. Die Beitragspflicht folgt alleine aus der Zugehörigkeit zum Verein und ist nicht von der Inanspruchnahme einer Beratungsleistung abhängig.

  • Wieso habe ich eine Erinnerung erhalten, obwohl ich den Beitrag bereits bezahlt habe?

    Die steuerliche Betreuung durch einen Lohnsteuerhilfeverein setzt eine aktive Mitgliedschaft voraus. Dies bedeutet, dass Sie zuerst im laufenden Jahr Mitglied werden und den Mitgliedsbeitrag für das Beitrittsjahr entrichten müssen, um unsere Beratungsleistung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Da wir für Sie zunächst ein zurückliegendes Steuerjahr bearbeitet haben, ist zusätzlich auch für das zurückliegende Jahr der Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

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