Steuererklärung für Beamte

Steuererklärung für Beamte

Wer verbeamtet ist, kann sich bei der Steuererklärung von der VLH helfen lassen und so ganz entspannt das optimale Steuerergebnis rausholen. 
Wir sichern allen Beamtinnen und Beamten die Steuervorteile, die ihnen zustehen.

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Häufige Fragen zum Thema Beamte und Steuer

  • Müssen auch Beamte eine Steuererklärung abgeben?

    Nein, Beamte müssen nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben, außer es besteht eine Abgabepflicht - aber Beamtinnen und Beamte können eine Steuererklärung abgeben. Dabei können Sie ebenso wie alle anderen Steuerzahler/innen Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und andere Kosten geltend machen, um die Steuerlast zu senken.

  • Kann ich die private Krankenversicherung absetzen?

    Grundsätzlich können Staatsbedienstete ihre Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen und von der Steuer absetzen. Das gilt aber nur für Leistungen, die zur sogenannten Grundsicherung (Basis-Krankenversicherung und die Basis-Pflegeversicherung) zählen.

    Andere Eigenbeiträge, die als Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung freiwillig geleistet werden, gelten zwar steuerlich auch als Sonderausgaben - doch meist haben sie keine Auswirkung auf die Steuerlast, da mit den Beiträgen für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel schon der Höchstbetrag von 1.900 Euro (3.800 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren) erreicht wird. 

  • Ist die Beihilfe steuerfrei?

    Beamte erhalten oft Beihilfe vom Dienstherrn zur Abdeckung von Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Diese Beihilfen mindern die Kosten, die Beamte selbst tragen müssen. Beihilfeleistungen sind steuerfrei und werden nicht auf die Steuer angerechnet. 

    Tipp: Die selbst getragenen Kosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

  • Gibt es Freibeträge, die nur für Beamte gelten?

    Es gibt keine speziellen Freibeträge, die nur für Beamte gelten, aber Beamte profitieren ebenso von Regelungen, die steuerliche Vorteile und Erleichterungen bieten. Insbesondere im Bereich der Beihilfe, der Zusatzversorgung und bei Auslandseinsätzen gibt es steuerliche Entlastungen, die für Beamte von Vorteil sind.

  • Wie werden Versorgungsbezüge besteuert?

    Steuerlich gesehen sind Versorgungsbezüge Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das heißt: Da Beamt/innen im aktiven Arbeitsleben keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge zahlen, sind auf die Versorgungsbezüge, anders als bei normalen Renten, in vollem Umfang Steuern fällig. 

    Wie hoch der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ausfallen, ist vom Jahr des Pensionsbeginns abhängig. Bis 2058 werden beide schrittweise abgebaut.

  • Wann kann ich den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen?

    Voraussetzung für den Pauschbetrag ist, dass Sie als Steuerpflichtige/r im betreffenden Steuerjahr mindestens für einen Monat entsprechende Hinterbliebenenbezüge erhalten haben. Laut Gesetz wird Ihnen der Hinterbliebenenpauschbetrag auch dann gewährt, wenn Ihr Recht auf die Bezüge ruht oder die Rente mit einer Einmalzahlung abgefunden worden ist.

Wussten Sie, dass

jegliche Versorgungsbezüge stets in “Anlage N” der Steuererklärung einzutragen sind?

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Bei Fragen zur Einkommensteuer ist Ihre VLH-Beratungsstelle für Sie da – ohne Zusatzkosten.

Rückerstattung

In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück. (Jahr: 2023)

Das sagen die Mitglieder der VLH

Die Zufriedenheit unserer Mitglieder ist für uns besonders wichtig und wir möchten uns stetig verbessern.
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.
4,5 von 5 Sternen
(66.984 Bewertungen)
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Quote Icon Start Die Zusammenarbeit mit unserer Beratungsstelle ist nicht nur sehr gut, sondern vorzüglich. Die Hinweise zu den Belegen werden fokussiert gegeben, die Wege sind kurz und die steuerrechtlichen Besprechungen unkompliziert und verständlich. Selbst die Vorberechnungen sind punktgenau. Quote Icon End
J. Münzberg
Quote Icon Start Wir sind einfach dankbar und zufrieden mit der VLH! Quote Icon End
L. Neumann
Quote Icon Start Unsere Beratungsstelle ist spitze, ich kann mir nicht vorstellen, dass es besser geht ! Quote Icon End
K. P. Walkenbach
Quote Icon Start Ich bin mehr als zufrieden. Schnelle Hilfe, sehr kompetent und nettes Auftreten! Bin in guten Händen und kann die VLH nur weiter empfehlen! 5 von 5 Sternen. Quote Icon End
B. Ludwig
Quote Icon Start Ich fühle mich bei dem Thema Steuer sehr gut aufgehoben. Ich kann es nur jedem empfehlen, der auf der Suche nach einer kompetenten, persönlichen und preiswerten Steuerberatung ist. Quote Icon End
Kristian G.
Quote Icon Start Ich werde von meiner VLH-Beraterin gut betreut. Ich habe hier nur positive Erfahrungen gemacht! Quote Icon End
C. Federico
Quote Icon Start Ich werde von der VLH gut beraten und das war die beste Entscheidung überhaupt. Meine Beraterin ist kompetent, freundlich und immer unterstützend. Ich habe sie bereits mehrfach weiter empfohlen. Weiter so! Quote Icon End
S. Wolff
Quote Icon Start Die exzellente Beratung und Betreuung sowie die rasche Bearbeitung sind schlichtweg überzeugend. Quote Icon End
G. Koob
Quote Icon Start Wie in jedem Jahr fühle ich mich bestens vertreten - zuverlässig, freundlich und sehr kompetent. Ich freue mich sehr auf diese kompetente Hilfe der VLH aufmerksam gemacht worden zu sein und werde die Hilfe im kommenden Jahr unbedingt wieder in Anspruch nehmen. Quote Icon End
M. Köck

Was Verbeamtete bei der Steuererklärung beachten müssen:

Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie natürlich auch Steuern – genau wie alle anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber wussten Sie, dass auch Sie das Recht haben, eine Steuererklärung abzugeben? Und das lohnt sich in vielen Fällen! Denn genauso wie alle anderen Steuerzahler/innen können auch Beamtinnen und Beamte in ihrer Steuererklärung viele Ausgaben geltend machen. Ob Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere Kosten – mit einer optimalen Steuererklärung lassen sich all diese Ausgaben absetzen und so die Steuerlast erheblich reduzieren.

Doch warum alleine durch das Steuerdickicht kämpfen? Unsere erfahrenen VLH-Beraterinnen und Berater kennen alle Vorteile bei der Einkommensteuer von Beamtinnen und Beamten. Sie kennen die Regelungen und Besonderheiten genau und wissen, wie Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Überlassen Sie uns die Arbeit und profitieren Sie von unserer Expertise! So können Sie sich entspannt um andere wichtige Dinge kümmern, während Ihre Steuerangelegenheiten in den besten Händen liegen. Vertrauen Sie der VLH – wir sichern Ihnen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie jetzt ganz einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich kompetent beraten!

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