Steuererklärung für Beamte
Wer verbeamtet ist, kann sich bei der Steuererklärung von der VLH helfen lassen und so ganz entspannt das optimale Steuerergebnis rausholen.
Wir sichern allen Beamtinnen und Beamten die Steuervorteile, die ihnen zustehen.
Jetzt Steuererklärung machen lassen
Häufige Fragen zum Thema Beamte und Steuer
-
Nein, Beamte müssen nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben, außer es besteht eine Abgabepflicht - aber Beamtinnen und Beamte können eine Steuererklärung abgeben. Dabei können Sie ebenso wie alle anderen Steuerzahler/innen Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und andere Kosten geltend machen, um die Steuerlast zu senken.
-
Grundsätzlich können Staatsbedienstete ihre Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen und von der Steuer absetzen. Das gilt aber nur für Leistungen, die zur sogenannten Grundsicherung (Basis-Krankenversicherung und die Basis-Pflegeversicherung) zählen.
Andere Eigenbeiträge, die als Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung freiwillig geleistet werden, gelten zwar steuerlich auch als Sonderausgaben - doch meist haben sie keine Auswirkung auf die Steuerlast, da mit den Beiträgen für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel schon der Höchstbetrag von 1.900 Euro (3.800 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren) erreicht wird.
-
Beamte erhalten oft Beihilfe vom Dienstherrn zur Abdeckung von Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Diese Beihilfen mindern die Kosten, die Beamte selbst tragen müssen. Beihilfeleistungen sind steuerfrei und werden nicht auf die Steuer angerechnet.
Tipp: Die selbst getragenen Kosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
-
Es gibt keine speziellen Freibeträge, die nur für Beamte gelten, aber Beamte profitieren ebenso von Regelungen, die steuerliche Vorteile und Erleichterungen bieten. Insbesondere im Bereich der Beihilfe, der Zusatzversorgung und bei Auslandseinsätzen gibt es steuerliche Entlastungen, die für Beamte von Vorteil sind.
-
Steuerlich gesehen sind Versorgungsbezüge Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das heißt: Da Beamt/innen im aktiven Arbeitsleben keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge zahlen, sind auf die Versorgungsbezüge, anders als bei normalen Renten, in vollem Umfang Steuern fällig.
Wie hoch der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ausfallen, ist vom Jahr des Pensionsbeginns abhängig. Bis 2058 werden beide schrittweise abgebaut.
-
Voraussetzung für den Pauschbetrag ist, dass Sie als Steuerpflichtige/r im betreffenden Steuerjahr mindestens für einen Monat entsprechende Hinterbliebenenbezüge erhalten haben. Laut Gesetz wird Ihnen der Hinterbliebenenpauschbetrag auch dann gewährt, wenn Ihr Recht auf die Bezüge ruht oder die Rente mit einer Einmalzahlung abgefunden worden ist.
Wussten Sie, dass
jegliche Versorgungsbezüge stets in “Anlage N” der Steuererklärung einzutragen sind?
Steuern machen mit der VLH
Ihre Vorteile mit der VLH
Sicherheit
Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten erstellt und geprüft.
Persönliche Beratung
Bei Fragen zur Einkommensteuer ist Ihre VLH-Beratungsstelle für Sie da – ohne Zusatzkosten.
Rückerstattung
In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück. (Jahr: 2023)
Das sagen die Mitglieder der VLH
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.
Was Verbeamtete bei der Steuererklärung beachten müssen:
Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie natürlich auch Steuern – genau wie alle anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber wussten Sie, dass auch Sie das Recht haben, eine Steuererklärung abzugeben? Und das lohnt sich in vielen Fällen! Denn genauso wie alle anderen Steuerzahler/innen können auch Beamtinnen und Beamte in ihrer Steuererklärung viele Ausgaben geltend machen. Ob Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere Kosten – mit einer optimalen Steuererklärung lassen sich all diese Ausgaben absetzen und so die Steuerlast erheblich reduzieren.
Doch warum alleine durch das Steuerdickicht kämpfen? Unsere erfahrenen VLH-Beraterinnen und Berater kennen alle Vorteile bei der Einkommensteuer von Beamtinnen und Beamten. Sie kennen die Regelungen und Besonderheiten genau und wissen, wie Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Überlassen Sie uns die Arbeit und profitieren Sie von unserer Expertise! So können Sie sich entspannt um andere wichtige Dinge kümmern, während Ihre Steuerangelegenheiten in den besten Händen liegen. Vertrauen Sie der VLH – wir sichern Ihnen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie jetzt ganz einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich kompetent beraten!